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Anweisung des Finanzministers vom 5. August 1891 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891

Anweisung des Finanzministers vom 5. August 1891 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891

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Sprache
Deutsch

Erschienen in
Das Einkommensteuer-Gesetz für die preußische Monarchie vom 24. Juni 1891 : nebst der Ausführungs-Anweisung zu demselben vom 5. August 1891 mit kurzem Vorwort, entsprechendem Hinweis im Gesetze auf die Ausführungsanweisung, einem Sachregister nebst einem Anhang, enthaltend den vollständigen Steuertarif sowie die Muster für die Steuererklärungen ; sodann die praktische Ausführung der Bestimmungen des Artikel 18 der Ausführungs-Anweisung bestehend in einer ausführlichen Anleitung mit Tabellen, nach welchen es den Gewerbetreibenden, welche nicht Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, möglich ist, ihren Geschäftsgewinn den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, jeden Augenblick nachweisen zu können

Erschienen
1891

Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1891

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