Periodikum
Versöhnung leben - Frieden machen : Frauenstrategien gegen Unterdrückung, Krieg und Rüstung ; Internationaler Frauenkongress in Nürnberg (1991)3/4
- Inventarnummer
-
SHELFMARK:Z-F074:1991-3/4
- Umfang
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228
- Sprache
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Deutsch
- Bezug (was)
-
Friedensbewegung
Frieden
Krieg
Widerstand
Aktivistin
Asylrecht
Menschenrechte
Unterdrückung
- Bezug (wann)
-
1991
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Frankfurt am Main
- Erschienen
-
Frankfurt am Main
- Geliefert über
- Rechteinformation
-
FrauenMediaTurm - Feministisches Archiv und Bibliothek
- Letzte Aktualisierung
-
07.02.2023, 08:11 MEZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Frankfurt am Main
Entstanden
- Frankfurt am Main
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Nachdem durch ein Hochvererliches Schöffen-Dekret vom 17ten Oktober d. J. der, von unterzogenem Amt, am 4ten Julii l. J. gefaßte Schluß, daß der, seit einigen Jaren, bei den geschwornen Schiferstein-Messern eingeschlichene Unfug, nach welchem die geschworne Messer, den sogenannten Ausschuß, über die ihnen gebilligte Belonung, als ein Accidenz zu nemen, künftighin abgeschaft werden solle, gerechtest bestättiget, ... : Publicatum Bau-Amt, den 14ten Novemb. 1783

Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurth eine Zeit hero zu seinem besondern Mißfallen ersehen und wahrnehmen müssen, was Gestalten, obwohlen in allhiesiger löblicher Stadt-Reformation, insonderheit in der im Jahr 1708. gegen die muthwillige Banquerottirer und Falliten in öffentlichen Druck gebrachter Ordnung ausdrücklich enthalten, daß ein jeder Schuldmann, so sich in dem Stand, seine Creditores nicht befriedigen zu können, befindet, solches bey Gericht oder Schöffen-Rath so fort anzeigen ... solle, ... So hat Eingang er meldter ... Magistrat, ... obmentionirte erneuerte Falliten- und Banqerottirer-Ordnung aufs neue zu publiciren ... der ohnumbgänglichen hohen Nothdurfft zu seyn ermessen, ... : Conclusum in Senatu, Dienstags den 22. Aug. 1719

Wir Burgermeistere und Rath dieser des H. Reichs Stadt Franckfurt am Mäyn fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir mißfällig vernehmen müssen, was massen wider unser offtermaliges Verbott, die Schiff-Leute, welche Früchte, Wein, Holtz, Kohlen, Schieffer- und andere Steine, ... an das allhiesige Gestadt bringen, wann sie ihr Gut ausgeladen, und darauf ihre Schiffe von dem überbliebenen Kummer und Unrath säubern wollen, solchen an dem Ort, wo sie angefahren, über Bord ins Wasser werffen, und davon das Ufer nach und nach dergestalt erfüllen, daß dadurch der Fluß gehindert, und die Anländung der Schiffe sehr beschwerlich gemacht wird ...; Als verordnen und befehlen Wir hiemit nachdrücklichen, dasz führohin niemand einige Schiff mehr an dem, zum Anfahren bestimmten Uffer, sondern allemal ober- oder unterhalb der hiesigen Stadt reinigen und säubern solle, ... : Conclusum in Senatu Donnerstags den 14. Novembr. 1709

Demnach von Einer Hohen Kayserl. Commission verordnet worden, daß die Bier-Brauer so wohlen, als Burgere, vor dieses lauffende Jahr, und in Zukunfft biß zu anderer Verordnung zu Zahlung des Bier-Accises respectivè ad 40. & 20. Kr. gehalten seyn - ratione praeteriti aber die Bier-Accis-Restanten gründlich untersuchet werden sollen; Als wird solches hiemit zu jedermanns Nachricht und Nachachtung bekanndt gemacht ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 29. Julii 1727

Ein Hoch-Edler Rath dahier hat zeithero, zu wiederholtenmalen, und noch bey Erlassung des letzteren Münz-Edicts in das Publicum, zu seinem grosen Misfallen wahrzunehmen gehabt, daß dergleichen, in Dessen Nahmen ausgehende, besonders das Münzwesen betreffende, Verordnungen, ... alsogleich aus Gewinnsucht allhier oder in der Nachbarschaft nachgedruckt worden ...; als werden alle und jede hiesige Buchdrucker und Buchhändler ... hiermit erinnert und angewiesen, sich alles dergleichen anmaslichen Nachdrucks ... zu enthalten ... : Geschlossen bey Rath, den 3ten Februarii 1766
