Serie

Ausbildungsordnungen

Folgende Berufe wurden als Beispiele archiviert. Die Zuständigkeit für die Ausbildungsordnungen liegt bei dem jeweiligen Fachressort, das die neuen Verordnungen gemäß § 25 BBiG im Einvernehmen mit dem BMBW erlässt.

Kontext
Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft >> B 138 Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft - HGr. 6 - Berufliche Bildung (ab 1973) einschl. Vorprovenienzen (FB) >> Ausbildungsordnungen, Sonderformen der berufl. Bildung (68) >> Mitwirkung und Koordinierung beim Erlass von Ausbildungsverordnungen der Fachressorts (681) >> Neuregelung der Ausbildungsordnungen in verschiedenen Berufsfeldern (6813)
Bestand
BArch B 138 Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:28 MEZ

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