Kapitel

162. Angabe des appellatischen Bevollmächtigten in der Beschwerdeschrift. Gerichtliches Verfügungsrecht.

162. Angabe des appellatischen Bevollmächtigten in der Beschwerdeschrift. Gerichtliches Verfügungsrecht.

Digitalisierung: Hochschul- und Landesbibliothek Fulda

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Henkel, Hans-Lothar. - Bemerkenswerthe Rechtsfälle, Entscheidungen und andere Mittheilungen aus der kurhessischen Rechtspflege ; 1_3

Erschienen
1840

Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 09:26 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1840

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