Bestand

Bezirksschulamt Großenhain (Bestand)

Geschichte: Angaben siehe 2.3.6.2 Bezirksschulämter

Inhalt: Organisation des Schulwesens.- Personal.- Schüler.- Schulen in einzelnen Orten.- Fortbildungsschulen.

Ausführliche Einleitung: Im albertinischen Sachsen waren Kirche und Schule eng verbunden. Schon von ihrem Anfang an stand die sächsische Volksschule unter der fachlichen Aufsicht geistlicher Schulinspektoren. Das Amt des Bezirkskirchen- und Schulinspektors bekleidete der Superintendent, das des Ortsschulinspektors der jeweilige Pfarrer. Infolge des Aufsichtsverhältnisses der Superintendenturen über das Schulwesen erwuchsen Schulakten bis 1874 in den Superintendenturen und in den weltlichen Behörden, die mit ihnen die Kirchen- und Schulinspektionen bildeten. Auch nach dem Schulgesetz vom 6. Juni 1835, das die nächste Aufsicht über die einzelnen Schulen den Ortsbehörden zugestand, verblieb die Distriktsaufsicht weiterhin bei den Superintendenturen. Ihre Aufgabe bestand darin, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen, Revisionen durchzuführen und die Lehrerausbildung zu regeln.

Mit dem Einsetzen der Emanzipationsbewegung der Lehrer beginnt der Einfluss der Kirche auf die Volksschule langsam, aber stetig zu sinken. So entfällt 1874 die geistliche Distriktsaufsicht. Die das Schulwesen betreffenden Aufgaben der Superintendenturen gingen jetzt an die von Bezirksschulinspektoren geleiteten Bezirksschulinspektionen über, die auf Grund des Schulgesetzes von 1873 gebildet wurden. Sie waren aus dem Amtshauptmann des betreffenden Verwaltungsbezirkes, dem Stadtrat und dem Bezirksschulinspektor zusammengesetzt. Nach 1919 wurden die Bezirksschulinspektionen in Bezirksschulämter umbenannt: An deren Spitze stand der Bezirksschulrat. Die höchste Instanz über den Bezirksschulinspektionen war das seit 1831 bestehende Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.

1874 wurden die über Radeberg und Umgebung bei der Superintendentur Radeberg erwachsenen Akten an die Expedition des Königlichen Bezirksschulinspektors in Großenhain abgegeben. Die Superintendentur Großenhain besteht seit 1539. Das Gebiet um Radeburg gehörte von 1842 bis 1874 zur Superintendentur Radeberg, nach 1874 wieder zur Bezirksschulinspektion Großenhain. Zu ihr gehören z. B. Großenhain, Riesa, Berbisdorf, Großdittmannsdorf, Sacka, Tauscha, Lenz und Zeithain.

Der vorliegende Bestand der Bezirksschulinspektion Großenhain umfasst 219 Aktenbände aus der Zeit von 1835 bis 1926. Die Ordnung des Bestandes nach den alten Registratursignaturen konnte nur zu einem geringen Teil beibehalten werden.

Dresden, den 10.9.1959
Helga Friedrich

Reference number of holding
Sächsisches Staatsarchiv, 11146
Extent
5,35 (nur lfm)

Context
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.06 Kultus und Unterricht >> 02.03.06.02 Bezirksschulämter

Date of creation of holding
1835 - 1934

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Rights
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Last update
27.11.2023, 8:58 AM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1835 - 1934

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