Bestand
Grundbücher Gemarkungen Hi-Hu (Bestand)
Form und Inhalt: Entstehung
Die Grundbücher wurden im Gebiet des rheinischen bzw. französischen Rechts ab 1891 bis ca. 1900 eingeführt. Im Bereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts gab es eine frühere Serie ab 1871. Letzteres galt im Archivsprengel des Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, für den Raum Duisburg - Mülheim - Oberhausen - Essen und den rechtsrheinischen Teil des früheren Herzogtums Kleve (in allen anderen Gebieten galt das rheinische/französische Recht). In diesem Bereich gab es auch Hypothekenbücher aus der Zeit seit ca. 1800, die aber, anders als die Hypothekenbücher im übrigen Rheinland nach dem französischen Recht, schon wie die späteren Grundbücher in drei Abteilungen gegliedert waren und in der Art schon identisch mit den späteren Grundbüchern sind. Sie sind in diesen Findbüchern ebenfalls enthalten.
Aufbau und Führung
Grundbücher wurden nach Gemarkungen angelegt, innerhalb der Gemarkungen erfolgte die Aufteilung nach Bänden und Blättern (zuerst: Artikel). Die Aufteilung nach Bänden und Blättern erfolgte grundsätzlich nach Reihenfolge, Band 1 Blatt 1 ist also das zuerst angelegte Grundbuchblatt einer Gemarkung.
Die Gemarkungen sind stets dieselben wie die der Katasterverwaltung.
Innerhalb der Blätter aufgeteilt in 3 Abteilungen:
I.Eintragung der Parzellen mit Flurbezeichnungen etc. und Besitzer
II.Dauerhafte Belastungen des Grundstücks, Grunddienstbarkeiten, z. B. Wegerechte, Duldung von Wasser- oder anderen Leitungen zu Nachbargrundstücken, Verbot des Anbringens von Fenstern an der Seite zum Nachbargrundstück, u. a.
III.Eintragung finanzieller Belastungen (z. B. Hypotheken)
Grundstücke wurden nach der Ersteintragung im Laufe der Zeit von einem Grundbuchblatt auf ein anderes abgeschrieben. Häufige Gründe für Um- bzw. Abschreibungen sind Besitzwechsel oder die Unübersichtlichkeit des Grundbuchblatts. Das führt dazu, dass ein Grundstück im Laufe der Zeit nacheinander in mehreren Grundbuchblättern eingetragen wurde. Dies gilt natürlich nur, solange die Eintragungen gültig sind (ungültige Angaben werden im Grundbuch gelöscht).
Nutzung
Die heutigen Blattnummern weichen von der Blattnummer der hier verzeichneten Grundbücher stets ab, sodass mit den heutigen Blattnummern in diesem Findbuch nicht recherchiert werden kann. Die Einführung des Loseblatt-Grundbuchs in den 1960er und 1970er Jahren führte generell zu einer neuen Blattnummerierung - diese Grundbücher sind ausnahmslos noch bei den zuständigen Grundbuchämtern.
Um Informationen zu einem Grundstück zu erhalten, muss die früher gültige Grundbuchband- und -blattnummer bekannt sein. Dazu können die Grundbuchämter Auskunft geben.
Das Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, hat bislang nur einen Teil der Grundbücher aus der Zeit vor den 1960er und 1970er Jahren übernommen. Der andere Teil befindet sich weiter bei den Grundbuchämtern.
Zu den Grundbuchblättern wurde und wird jeweils eine Grundakte geführt, die die Dokumente enthält, die den Eintragungen zugrunde liegen. Die Titelaufnahmen der hier aufbewahrten Grundakten können zurzeit noch nicht allgemein zugänglich gemacht werden, sodass für eine Grundakte eine Anfrage gestellt werden muss.
- Reference number of holding
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285.01.10 Gerichte Rep. 0800
- Extent
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33.559 Einheiten; 34.153 Kartons
- Language of the material
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German
- Context
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.1. Gerichte >> 3.1.5. Amtsgerichte >> 3.1.5.3. Amtsgerichte (Sammelbestände) >> Grundbücher Gerichte Rep. 0800
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand