Tektonik

02.04.01.03 Zollämter

Mit dem Aufbau der Reichsfinanzverwaltung auf der Grundlage des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden aus den sächsischen Zollbehörden Reichsbehörden gebildet. Im Bereich des Landesfinanzamts Leipzig gab es nun die Zollfahndungsstelle Leipzig, die Hauptzollämter Chemnitz, Eibenstock, Leipzig-Ost, Leipzig-West, Plauen und Zwickau sowie 61 Zollämter. Im Bereich des Landesfinanzamts Dresden bestanden die Hauptzollämter Annaberg, Bautzen, Dresden-Altstadt, Dresden-Neustadt, Freiberg, Meißen, Pirna, Bad Schandau und Zittau. Hauptzollämter und Zollämter waren für die Einnahme und Überwachung der Zölle und Verbrauchssteuer zuständig.

Nach 1945 übernahmen die Aufgaben der Reichsbehörden in Sachsen wieder Landesbehörden. Durch die Verordnung über die Errichtung einer Landesfinanzdirektion Sachsens vom 21. Juli 1945 behielten die früheren Reichsbehörden (Finanzämter, Hauptzollämter und Zollämter) ihre bisherigen Bezeichnungen bei und unterstanden der im Rahmen der sächsischen Landesverwaltung neu geschaffenen Landesfinanzdirektion. 1946 kam es mit der Bekanntmachung über die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung zur Eingliederung der Landesfinanzdirektion in die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern. Mit der Zweiten Bekanntmachung über die Neuorganisation der Finanzverwaltung vom 25. September 1946 wurde die Zollverwaltung mit Wirkung vom 1. Oktober 1946 in die neu strukturierte sächsische Finanzverwaltung eingegliedert. Bei den Steuerämtern bildete man nunmehr eine Gruppe für Zölle und Verbrauchsabgaben.

Verweis: Unterlagen der Zollämter finden sich auch in der Beständegruppe "02.03.05.07 Steuer- und Zollverwaltung".

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.04 Behörden und Einrichtungen des Deutschen Reiches >> 02.04.01 Finanzen

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Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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