Kapitel

II. Das hinfür ein yeder syn testament geschefft oder letsten willen nach form der rechten zu ordnen hat.

II. Das hinfür ein yeder syn testament geschefft oder letsten willen nach form der rechten zu ordnen hat.

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Freiburg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Der Marggraffschafft Baden Statuten vnd Ordenungen in Testamenten, Erbfellen vnd Vormündschafften

Erschienen
1511

Förderung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 15:28 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1511

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