Bestand

Ausgleichsamt, Kriegsschädenamt (Bestand)

Erschließungszustand, Umfang: Ablieferungslisten
ca.30 lfm

Vorwort: Kriegsschadenämter waren ab 1942 nach der Kriegsschadenverordnung für den Ausgleich von erlittenen Kriegsschäden (im Inland) zuständig. Nach Beendigung des 2. Weltkrieges wurden diese Ämter als Soforthilfeämter eingerichtet. Mit Einführung des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) vom 01.09.1952 auf Bundesebene wurden die Ausgleichsämter eingerichtet, unter anderen auch in Lübeck. Damit wurde eines der wichtigsten Kriegsfolgeämter als umfassendes Lastenausgleichswerk der gesamten Kriegs- und Nachkriegsschäden in Lübeck geschaffen. Auf Kreisebene nahmen die Kriegsschädenämter die Ausführung des Lastenausgleichsgesetzes als Weisungsaufgabe des Bundes unter der Fachaufsicht der Landesausgleichsämter wahr.

Anfangs wurden Anträge auf Schadensfeststellung der Geschädigten oder deren berechtigten Erben nach dem Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz vom 01.09.1952) für das sogenannte Vertreibungsgebiet (deutsche Ostgebiete bis nach China) bearbeitet. Zu diesen Schäden zählen Vertreibungsschäden, Kriegssachschäden sowie Ostschäden. Zu den allgemeinen Aufgaben des Amtes gehörte die Schadensfeststellung z.B. Vermögensschäden. Auf gesondertem Antrag wurde die Hauptentschädigung zuerkannt und ausgezahlt. Die Erfüllung erfolgte aus Mitteln des Bundes nach unterschiedlichen Kriterien, z.B. Alter der Betroffenen. Es regelte die Ausgleichsleistungen, wie Kriegsschadenrente, Unterhaltshilfe, Hausratentschädigung, Aufbaudarlehen, Währungsausgleich und Altsparerregelung sowie Ausbildungshilfe. Es war von vornherein auf einen großen Abwicklungszeitraum eingerichtet und sah hinsichtlich Antragstellung und -bearbeitung sowie Leistungsbescheid und -erfüllung für die verschiedenen Schadensarten genau festgelegte Etappen vor, die allerdings durch neue Gesetze öfter korrigiert wurden. Statt der Erfüllung in einer Barsumme bestand die Alternative - bei Erfüllung der bestimmten Vorraussetzung - in der Gewährung einer Kriegsschadenrente und/oder der Umwandlung in ein Darlehen.

Ein weiteres Betätigungsfeld erschloss sich dem Ausgleichsamt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Beweissicherung und Feststellung (BFG) von Vermögensschäden in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Sowjetsektor von Berlin vom 22.05.1965. Hiermit wurden Vermögensverluste im sogenannten Schadensgebiet (früher DDR) ausgeglichen. Entscheidend für eine antragsgemäße Entscheidung war die „Wegnahme“ eines Vermögens. Der Anteil dieser Vorgänge am Gesamtbestand der Akten betrug ca. 10%. Die Tätigkeiten der Schadensfeststellung übernahm Ende der 1980ger Jahre das Landesausgleichsamt Schleswig-Holstein in Kiel. Die Zuerkennung der Hauptentschädigung sowie die Erfüllung verblieben beim jeweiligen Ausgleichsamt.

Das Ausgleichsamt der Hansestadt Lübeck hatte die Archivierung der BFG-Vorgänge im Bundesarchiv - Lastenausgleichsarchiv - in Bayreuth vorbereitet, in den Einheitswertvermögen behandelt wurden. Zu diesen Vermögen zählen Grund-, forst- und landwirtschaftliche sowie Betriebsvermögen. Andere Vorgänge - Verlust von Gegenständen der Berufsausübung, Spar- und Girokonten, Verlust von geldwerten Ansprüchen (Aktien, Altenteile, Hypothekenforderungen,…) - fielen nicht unter die Archivierung und waren zu vernichten.

Eine Sonderzuständigkeit hatte das Ausgleichsamt Lübeck für die Feststellung von Schädigungen an Anteilsrechten von Kapitalgesellschaften vom Bundesausgleichsamt übertragen bekommen. Diese Regelung wurde erst 2002 aufgehoben. Eine „Wiederbelebung“ erfuhr das Ausgleichsamt mit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (VermG) vom 15.06.1990 und der darin geregelten „Rückgabe vor Entschädigung“ von Einheitswertvermögen im Bereich der früheren DDR. Alteigentümer erhielten ein Wahlrecht zwischen einer Rückübertragung ihres Eigentums (welches durch die Inanspruchnahme des Lastenausgleichs nie aufgegeben wurde) und einer auf dem jeweiligen Einheitswert basierenden Entschädigung. In beiden Fällen war die früher gewährte LAG-Leistung zurückzufordern.

Aufgrund vertraglich geregelter Übernahme der Aufgaben der Ausgleichsämter der Nachbarkreise Stormarn, Ostholstein und Herzogtum Lauenburg ab 01.03.1994 (Landesverordnung zur Bestimmung von zuständigen Behörden nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 19.01.1994) erhöhte sich die Anzahl der betroffenen Fälle in Lübeck entsprechend. Mit der Rückforderung früher gewährter Hauptentschädigung wurde 1994 begonnen. Rückforderungsmöglichkeiten werden seit dem 01.07.2009 vom Bundesausgleichsamt durchgeführt. Die vorgenannte Bearbeitung der Kriegsschadenrente wurde bereits 2006 vom Bundesausgleichsamt übernommen.

Die Hansestadt Lübeck war Auswahlausgleichsamt für die Archivierung von Vertreibungs-, Kriegssachen- und Ostschäden (Feststellungsgesetz-Bereich).Von jedem denkbaren Fall erhielt das Bundesarchiv einen Mustervorgang. Die Archivierung war nach Arbeitsanweisungen in entsprechenden Rundschreiben des Bundesausgleichsamtes vorzunehmen. Im I. Quartal 2012 wurde auch diese Tätigkeit des Ausgleichsamtes der Hansestadt Lübeck abgeschlossen.

Der Bestand wurde in mehreren Ablieferungen seit 1985 übergeben und ist durch Ablieferungslisten erschlossen.
Unter den Akten des Ausgleichsamtes befinden sich auch die Akten des Kriegsschädenamtes (Kriegsschädenakten). Das Kriegsschädenamt wurde 1942 nach dem Luftangriff auf Lübeck eingerichtet und 1946 aufgelöst. Die Akten des Kriegsschädenamtes wurden 1980 bis 1988 vom Ausgleichsamt abgegeben.

Der Erwerb 8/2012, mit Beendigung der Tätigkeit des Ausgleichsamtes an das Archiv abgegeben, wurde neu geordnet, verzeichnet, umverpackt sowie in die Archivdatenbank Augias aufgenommen.

Lübeck, November 2012 Carolyn Bauke




Eingrenzung und Inhalt: Aufbaudarlehen, Heimförderungsdarlehen

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Auf der Grundlage des Gesetzes über den Lastenausgleich von 1952 wurde das seit 1949 bestehende Amt für Soforthilfe in Ausgleichsamt umbenannt. Damit war eines der wichtigsten Kriegsfolgeämter als umfassendes Lastenausgleichswerk der gesamten Kriegs- und Nachkriegsschäden für Lübeck geschaffen. Aufgaben des Amtes waren die Schadensfeststellung und die darauf zu erfolgende Hauptentschädigung. Es regelte die Ausgleichsleistungen, wie Kriegsschadenrente, Unterhaltshilfe, Hausratentschädigung, Aufbaudarlehen, Währungsausgleich und Altsparerregelung sowie Ausbildungshilfe. Es war von vornherein auf einen großen Abwicklungszeitraum eingerichtet und sah hinsichtlich Antragstellung und -bearbeitung sowie Leistungsbescheid und -erfüllung für die verschiedenen Schadensarten genau festgelegte Etappen vor, die allerdings durch neue Gesetze öfter korrigiert wurden. Von 1990 bis 1998 erledigte eine Abteilung des Sozialamtes die Aufgaben.

Der Bestand wurde in mehreren Ablieferungen seit 1985 übergeben und ist durch Ablieferungslisten erschlossen.
Unter den Akten des Ausgleichsamtes befinden sich auch die Akten des Kriegsschädenamtes (Kriegsschädenakten). Das Kriegsschädenamt wurde 1942 nach dem Luftangriff auf Lübeck eingerichtet und 1946 aufgelöst. Die Akten des Kriegsschädenamtes wurden 1980 bis 1988 vom Ausgleichsamt abgegeben.

Bestandssignatur
Archiv der Hansestadt Lübeck, 04.05-5

Kontext
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 04 Gemeindevertretung und Behörden nach 1937 >> 04.05 Gesundheit und Soziales

Bestandslaufzeit
1942-2011

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 10:29 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1942-2011

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