Archivale

Einhaltung der Feuerlöschordnung.

13. August
Der Magistrat muß beanstanden (Sitzung vom 14.8), daß die Feuerlöschordnung nun unvollkommen befolgt worden ist. Ein Soldat des Jägerbataillons und ein Schloßgeselle erhalten vom Magistrat eine Belohnung von je 17 Gulden. Die Weibspersonen, die in Butter Wasser zugetragen haben, erhalten je 35 Kreuzer.

Archivaliensignatur
1849
Umfang
Protokoll 14.8.1849

Kontext
Chr >> 19. Jahrhundert >> 1849
Bestand
Chr

Indexbegriff Sache
Jägerbataillon
Feuerlöschordnung

Laufzeit
13.8.1849

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 13:31 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 13.8.1849

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