Archivale
Einhaltung der Feuerlöschordnung.
13. August
Der Magistrat muß beanstanden (Sitzung vom 14.8), daß die Feuerlöschordnung nun unvollkommen befolgt worden ist. Ein Soldat des Jägerbataillons und ein Schloßgeselle erhalten vom Magistrat eine Belohnung von je 17 Gulden. Die Weibspersonen, die in Butter Wasser zugetragen haben, erhalten je 35 Kreuzer.
- Archivaliensignatur
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1849
- Umfang
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Protokoll 14.8.1849
- Kontext
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Chr >> 19. Jahrhundert >> 1849
- Bestand
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Chr
- Indexbegriff Sache
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Jägerbataillon
Feuerlöschordnung
- Laufzeit
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13.8.1849
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 13:31 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 13.8.1849