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Alliierte Kommandantur, Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe ( Flaggenrechtsgesetz )

Reference number
F Rep. 280 Nr. 13134
Notes
BK/L (53) 19. Die Alliierte Kommandantur hat das die obige Angelegenheit betreffende Schreiben VuB III/3 vom 02.03.1953 geprüft und teilt mit, daß sie keine Einwände gegen die Übernahme des Bundes-Flaggenrechtsgesetzes durch Berlin erhebt. Die Alliierte Kommandantur wünscht jedoch darauf hinzuweisen, daß die Wirksamkeit des Kontrollratsgesetzes Nr. 39 nicht beseitigt worden ist; sie ist allerdings nicht in der Lage zu sagen, wie dises Gesetz in den unter der Kontrolle der sowjetischen Behörden stehenden Gebiete ausgelegt wird oder ausgelegt werden wird. Das Kontrollratsgesetz Nr. 39 erlaubt deutschen Schiffen, die unter sowjetischer Kontrolle stehende Häfen anlaufen, die Erkennungsflagge der Alliierten Kontrollbehörde zu führen. Es wird sicherlich für zweckmäßig erachtet den Eignern deutscher Schiffe in Berlin zu empfehlen, selbst nach Inkrafttreten des Bundes-Flaggenrechtsgesetzes in Berlin, die Bestimmungen des Kontrollratsgesetzes Nr. 39, wie sie in den unter sowjetischer Kontrolle stehenden Gebieten angewendet werden, zu beobachten. Die Tatsache, daß ein Schiff die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 39 genehmigte Flagge führt, könnte, falls dieses Schiff in Schwierigkeitengeraten sollte, als Interventionsgrund gegenüber den Sowjetautoritäten dienen. Ein solcher Interventionsgrund wäre nicht vorhanden, wenn die Erkennungsflagge der Alliierten Kontrollbehörde nicht geführt würde. Die Alliierte Kommandantur wurde davon unterrichtet, daß den Eignern deutscher Schiffe in der Bundesrepublik ein mit dem Inhalt des obigen Absatzes übereinstimmender Rat erteilt wurde.
Further information
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 70

Context
F Rep. 280 LAZ-Sammlung >> B 2 b l
Holding
F Rep. 280 LAZ-Sammlung

Indexbegriff subject
Alliierte Kommandatur
Flaggenrechtsgesetz
Schifffahrt

Date of creation
26. März 1953

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Last update
22.08.2025, 12:11 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 26. März 1953

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