Tektonik
Untere Forstbehörden
Enthält: Verwaltung und
Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik;
Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und
Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur;
Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen,
Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und
Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung
von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001
Enthält: Verwaltung und
Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik;
Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und
Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur;
Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen,
Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und
Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung
von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001
Enthält: Verwaltung und
Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik;
Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und
Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur;
Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen,
Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und
Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung
von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001
Enthält: Verwaltung und
Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik;
Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und
Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur;
Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen,
Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und
Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung
von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001
Zusatzinformationen: Umfang:
397,5 m
Zusatzinformationen: Umfang:
397,5 m
Findmittel: Abgabelisten,
handschr. und gedruckte Karteien, Findbücher und HADIS
Findmittel: Abgabelisten,
handschr. und gedruckte Karteien, Findbücher und HADIS
Bestandsgeschichte: Die
Aktenbildung der Forstämter erfolgte auf der Grundlage der
preußischen Aktenpläne und Dienstanweisungen von 1869 und 1927/28,
die bis 1965 gültig blieben, mancherorts zwischen 1933 und 1945
auch aufgrund des Reichsforstmeisteraktenplans. 1968 wurden
aufgrund anstehender Neuorganisationen bei insgesamt 70 Forstämtern
des Regierungsbezirks umfangreiche Aktenaussonderungen vorgenommen.
Übernommen wurden damals Akten, die vor 1927 entstanden waren
(Umstellung von Fadenheftung auf Systemordner), sowie ausgewählte
Aktenplangruppen für den Zeitraum bis 1945. Anlässlich der 1997
durchgeführten Umstrukturierung des hessischen Forstwesens wurde im
Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe hessischer Archivare damit betraut,
das Schriftgut der aufgelösten Forstämter zu bewerten und zu
übernehmen.
Bestandsgeschichte: Die
Aktenbildung der Forstämter erfolgte auf der Grundlage der
preußischen Aktenpläne und Dienstanweisungen von 1869 und 1927/28,
die bis 1965 gültig blieben, mancherorts zwischen 1933 und 1945
auch aufgrund des Reichsforstmeisteraktenplans. 1968 wurden
aufgrund anstehender Neuorganisationen bei insgesamt 70 Forstämtern
des Regierungsbezirks umfangreiche Aktenaussonderungen vorgenommen.
Übernommen wurden damals Akten, die vor 1927 entstanden waren
(Umstellung von Fadenheftung auf Systemordner), sowie ausgewählte
Aktenplangruppen für den Zeitraum bis 1945. Anlässlich der 1997
durchgeführten Umstrukturierung des hessischen Forstwesens wurde im
Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe hessischer Archivare damit betraut,
das Schriftgut der aufgelösten Forstämter zu bewerten und zu
übernehmen.
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Forstämter bzw. Oberförstereien sind untere Behörden, die u.a.
für die Erhaltung, Betreuung, Verwaltung und wirtschaftliche
Nutzung bestimmter Waldflächen verantwortlich sind. Darüber hinaus
fällt ihnen die Aufsicht über Forsten von Gemeinden,
Körperschaften, Waldgenossenschaften, öffentlichen Anstalten und
Stiftungen sowie die Beaufsichtigung von Schutzwaldungen zu.
Bereits in vorpreußischer Zeit bildete sich im hessischen
Forstwesen eine dreistufige Verwaltungsgliederung heraus, die aus
einem Oberforstamt in Kassel als oberster Behörde und zehn
Oberforsten als Mittelbehörden bestand, denen wiederum bis zu 23
Forsten als untere Forstbehörden zugeordnet waren. Mit dem
Anschluss Kurhessens an Preußen 1867 wurden die Aufgaben der
obersten Forstbehörde der Regierung Kassel übertragen. Die
eigentliche Forstverwaltung oblag den Oberförstereien, während die
Dienstaufsicht und andere Kontrollfunktionen von den Beamten der
Regierung mittels der Forstinspektionen ausgeübt wurden. Als
vorgesetzte zentralstaatliche Behörde fungierte seit 1879 das
preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Zu
größeren Veränderungen der Forstverwaltung kam es erst während des
Dritten Reichs mit der Errichtung eines Reichsforstamts. Durch
einen Runderlass wurden alle Oberförstereien 1934 in 'Forstämter'
umbenannt und den Regierungsforstämtern unterstellt. Die
Forstinspektionen wurden aufgelöst. Nach 1945 wurde die
Forstverwaltung den neu gebildeten Ländern übertragen. In Hessen
wurde das dreistufige staatliche Forstwesens 1955 durch ein
Forstgesetz wieder hergestellt. Oberste Forstbehörde war nun der
Minister für Landwirtschaft und Forsten. Im Regierungsbezirk Kassel
wurde ein Bezirksforstamt als obere Forstbehörden gegründet und den
staatlichen Forstämter übergeordnet. Die Zahl der unteren
Forstbehörden nahm nach 1945 jedoch beständig ab. Im Zuge der
hessischen Gebietsreform wurden im Regierungsbezirk Kassel zwischen
1967 und 1974 insgesamt siebzehn Forstämter aufgelöst; 1988
gehörten dem Regierungspräsidium Kassel noch 50 Forstämter mit 344
Revierförstereien an; ein Jahr später waren es noch 43 Forstämter
mit 292 Revierförstereien. Die Reduzierung der Forstämter wurde bis
zur Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst im Jahre 2001
fortgesetzt.
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Forstämter bzw. Oberförstereien sind untere Behörden, die u.a.
für die Erhaltung, Betreuung, Verwaltung und wirtschaftliche
Nutzung bestimmter Waldflächen verantwortlich sind. Darüber hinaus
fällt ihnen die Aufsicht über Forsten von Gemeinden,
Körperschaften, Waldgenossenschaften, öffentlichen Anstalten und
Stiftungen sowie die Beaufsichtigung von Schutzwaldungen zu.
Bereits in vorpreußischer Zeit bildete sich im hessischen
Forstwesen eine dreistufige Verwaltungsgliederung heraus, die aus
einem Oberforstamt in Kassel als oberster Behörde und zehn
Oberforsten als Mittelbehörden bestand, denen wiederum bis zu 23
Forsten als untere Forstbehörden zugeordnet waren. Mit dem
Anschluss Kurhessens an Preußen 1867 wurden die Aufgaben der
obersten Forstbehörde der Regierung Kassel übertragen. Die
eigentliche Forstverwaltung oblag den Oberförstereien, während die
Dienstaufsicht und andere Kontrollfunktionen von den Beamten der
Regierung mittels der Forstinspektionen ausgeübt wurden. Als
vorgesetzte zentralstaatliche Behörde fungierte seit 1879 das
preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Zu
größeren Veränderungen der Forstverwaltung kam es erst während des
Dritten Reichs mit der Errichtung eines Reichsforstamts. Durch
einen Runderlass wurden alle Oberförstereien 1934 in 'Forstämter'
umbenannt und den Regierungsforstämtern unterstellt. Die
Forstinspektionen wurden aufgelöst. Nach 1945 wurde die
Forstverwaltung den neu gebildeten Ländern übertragen. In Hessen
wurde das dreistufige staatliche Forstwesens 1955 durch ein
Forstgesetz wieder hergestellt. Oberste Forstbehörde war nun der
Minister für Landwirtschaft und Forsten. Im Regierungsbezirk Kassel
wurde ein Bezirksforstamt als obere Forstbehörden gegründet und den
staatlichen Forstämter übergeordnet. Die Zahl der unteren
Forstbehörden nahm nach 1945 jedoch beständig ab. Im Zuge der
hessischen Gebietsreform wurden im Regierungsbezirk Kassel zwischen
1967 und 1974 insgesamt siebzehn Forstämter aufgelöst; 1988
gehörten dem Regierungspräsidium Kassel noch 50 Forstämter mit 344
Revierförstereien an; ein Jahr später waren es noch 43 Forstämter
mit 292 Revierförstereien. Die Reduzierung der Forstämter wurde bis
zur Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst im Jahre 2001
fortgesetzt.
Literatur: Radtke, R., Handbuch
für den preußischen Förster, Neudamm 1899.
Literatur: Radtke, R., Handbuch
für den preußischen Förster, Neudamm 1899.
Literatur: Herrmann, E., Handbuch
der preußischen Staatsforstverwaltung, 2 Bde. Neudamm
1908.
Literatur: Herrmann, E., Handbuch
der preußischen Staatsforstverwaltung, 2 Bde. Neudamm
1908.
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 168 Abteilung III Domänen
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 168 Abteilung III Domänen
Literatur: Rosenstock, H.A., Zur
Geschichte der preußischen Staatsforstverwaltung, Göttingen
1975.
Literatur: Rosenstock, H.A., Zur
Geschichte der preußischen Staatsforstverwaltung, Göttingen
1975.
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 64 b Oberforste und Forstinspektionen
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 64 b Oberforste und Forstinspektionen
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 111 g Forstämter Battenberg, Biedenkopf und Vöhl
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 111 g Forstämter Battenberg, Biedenkopf und Vöhl
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 54 a-n Obere Forstbehörden
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 54 a-n Obere Forstbehörden
Literatur: Wagner, Die Waldungen
des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, 2 Bde., Hannover
1886.
Literatur: Wagner, Die Waldungen
des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, 2 Bde., Hannover
1886.
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 64 a-d Mittlere und untere Forstbehörden
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 64 a-d Mittlere und untere Forstbehörden
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 186 B Forstamtsbücher
Korrespondierende Archivalien:
Bestand 186 B Forstamtsbücher
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten
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27.05.2024, 10:19 AM CEST
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