Tektonik

Untere Forstbehörden

Enthält: Verwaltung und Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik; Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur; Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen, Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001

Enthält: Verwaltung und Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik; Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur; Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen, Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001

Enthält: Verwaltung und Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik; Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur; Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen, Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001

Enthält: Verwaltung und Geschäftsführung, Abschätzungen und Vermessungen, Statistik; Grundbesitz, Grenzsachen und Liegenschaften, Steuern; Bausachen und Wegebau; Hauungssachen; Holzabgabe und Holztaxen; Forstkultur; Nebennutzungen; Personalwesen; Kassen- und Rechnungswesen, Einnahme- und Ausgabenmanuale; Forststrafsachen, Forstschutz- und Polizeiwesen; Servituten, Reallasten und Berechtigungen; Verwaltung von Gemeindeforsten
Laufzeit: 1570-2001

Zusatzinformationen: Umfang: 397,5 m

Zusatzinformationen: Umfang: 397,5 m

Findmittel: Abgabelisten, handschr. und gedruckte Karteien, Findbücher und HADIS

Findmittel: Abgabelisten, handschr. und gedruckte Karteien, Findbücher und HADIS

Bestandsgeschichte: Die Aktenbildung der Forstämter erfolgte auf der Grundlage der preußischen Aktenpläne und Dienstanweisungen von 1869 und 1927/28, die bis 1965 gültig blieben, mancherorts zwischen 1933 und 1945 auch aufgrund des Reichsforstmeisteraktenplans. 1968 wurden aufgrund anstehender Neuorganisationen bei insgesamt 70 Forstämtern des Regierungsbezirks umfangreiche Aktenaussonderungen vorgenommen. Übernommen wurden damals Akten, die vor 1927 entstanden waren (Umstellung von Fadenheftung auf Systemordner), sowie ausgewählte Aktenplangruppen für den Zeitraum bis 1945. Anlässlich der 1997 durchgeführten Umstrukturierung des hessischen Forstwesens wurde im Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe hessischer Archivare damit betraut, das Schriftgut der aufgelösten Forstämter zu bewerten und zu übernehmen.

Bestandsgeschichte: Die Aktenbildung der Forstämter erfolgte auf der Grundlage der preußischen Aktenpläne und Dienstanweisungen von 1869 und 1927/28, die bis 1965 gültig blieben, mancherorts zwischen 1933 und 1945 auch aufgrund des Reichsforstmeisteraktenplans. 1968 wurden aufgrund anstehender Neuorganisationen bei insgesamt 70 Forstämtern des Regierungsbezirks umfangreiche Aktenaussonderungen vorgenommen. Übernommen wurden damals Akten, die vor 1927 entstanden waren (Umstellung von Fadenheftung auf Systemordner), sowie ausgewählte Aktenplangruppen für den Zeitraum bis 1945. Anlässlich der 1997 durchgeführten Umstrukturierung des hessischen Forstwesens wurde im Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe hessischer Archivare damit betraut, das Schriftgut der aufgelösten Forstämter zu bewerten und zu übernehmen.

Geschichte des Bestandsbildners: Die Forstämter bzw. Oberförstereien sind untere Behörden, die u.a. für die Erhaltung, Betreuung, Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung bestimmter Waldflächen verantwortlich sind. Darüber hinaus fällt ihnen die Aufsicht über Forsten von Gemeinden, Körperschaften, Waldgenossenschaften, öffentlichen Anstalten und Stiftungen sowie die Beaufsichtigung von Schutzwaldungen zu. Bereits in vorpreußischer Zeit bildete sich im hessischen Forstwesen eine dreistufige Verwaltungsgliederung heraus, die aus einem Oberforstamt in Kassel als oberster Behörde und zehn Oberforsten als Mittelbehörden bestand, denen wiederum bis zu 23 Forsten als untere Forstbehörden zugeordnet waren. Mit dem Anschluss Kurhessens an Preußen 1867 wurden die Aufgaben der obersten Forstbehörde der Regierung Kassel übertragen. Die eigentliche Forstverwaltung oblag den Oberförstereien, während die Dienstaufsicht und andere Kontrollfunktionen von den Beamten der Regierung mittels der Forstinspektionen ausgeübt wurden. Als vorgesetzte zentralstaatliche Behörde fungierte seit 1879 das preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Zu größeren Veränderungen der Forstverwaltung kam es erst während des Dritten Reichs mit der Errichtung eines Reichsforstamts. Durch einen Runderlass wurden alle Oberförstereien 1934 in 'Forstämter' umbenannt und den Regierungsforstämtern unterstellt. Die Forstinspektionen wurden aufgelöst. Nach 1945 wurde die Forstverwaltung den neu gebildeten Ländern übertragen. In Hessen wurde das dreistufige staatliche Forstwesens 1955 durch ein Forstgesetz wieder hergestellt. Oberste Forstbehörde war nun der Minister für Landwirtschaft und Forsten. Im Regierungsbezirk Kassel wurde ein Bezirksforstamt als obere Forstbehörden gegründet und den staatlichen Forstämter übergeordnet. Die Zahl der unteren Forstbehörden nahm nach 1945 jedoch beständig ab. Im Zuge der hessischen Gebietsreform wurden im Regierungsbezirk Kassel zwischen 1967 und 1974 insgesamt siebzehn Forstämter aufgelöst; 1988 gehörten dem Regierungspräsidium Kassel noch 50 Forstämter mit 344 Revierförstereien an; ein Jahr später waren es noch 43 Forstämter mit 292 Revierförstereien. Die Reduzierung der Forstämter wurde bis zur Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst im Jahre 2001 fortgesetzt.

Geschichte des Bestandsbildners: Die Forstämter bzw. Oberförstereien sind untere Behörden, die u.a. für die Erhaltung, Betreuung, Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung bestimmter Waldflächen verantwortlich sind. Darüber hinaus fällt ihnen die Aufsicht über Forsten von Gemeinden, Körperschaften, Waldgenossenschaften, öffentlichen Anstalten und Stiftungen sowie die Beaufsichtigung von Schutzwaldungen zu. Bereits in vorpreußischer Zeit bildete sich im hessischen Forstwesen eine dreistufige Verwaltungsgliederung heraus, die aus einem Oberforstamt in Kassel als oberster Behörde und zehn Oberforsten als Mittelbehörden bestand, denen wiederum bis zu 23 Forsten als untere Forstbehörden zugeordnet waren. Mit dem Anschluss Kurhessens an Preußen 1867 wurden die Aufgaben der obersten Forstbehörde der Regierung Kassel übertragen. Die eigentliche Forstverwaltung oblag den Oberförstereien, während die Dienstaufsicht und andere Kontrollfunktionen von den Beamten der Regierung mittels der Forstinspektionen ausgeübt wurden. Als vorgesetzte zentralstaatliche Behörde fungierte seit 1879 das preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Zu größeren Veränderungen der Forstverwaltung kam es erst während des Dritten Reichs mit der Errichtung eines Reichsforstamts. Durch einen Runderlass wurden alle Oberförstereien 1934 in 'Forstämter' umbenannt und den Regierungsforstämtern unterstellt. Die Forstinspektionen wurden aufgelöst. Nach 1945 wurde die Forstverwaltung den neu gebildeten Ländern übertragen. In Hessen wurde das dreistufige staatliche Forstwesens 1955 durch ein Forstgesetz wieder hergestellt. Oberste Forstbehörde war nun der Minister für Landwirtschaft und Forsten. Im Regierungsbezirk Kassel wurde ein Bezirksforstamt als obere Forstbehörden gegründet und den staatlichen Forstämter übergeordnet. Die Zahl der unteren Forstbehörden nahm nach 1945 jedoch beständig ab. Im Zuge der hessischen Gebietsreform wurden im Regierungsbezirk Kassel zwischen 1967 und 1974 insgesamt siebzehn Forstämter aufgelöst; 1988 gehörten dem Regierungspräsidium Kassel noch 50 Forstämter mit 344 Revierförstereien an; ein Jahr später waren es noch 43 Forstämter mit 292 Revierförstereien. Die Reduzierung der Forstämter wurde bis zur Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst im Jahre 2001 fortgesetzt.

Literatur: Radtke, R., Handbuch für den preußischen Förster, Neudamm 1899.

Literatur: Radtke, R., Handbuch für den preußischen Förster, Neudamm 1899.

Literatur: Herrmann, E., Handbuch der preußischen Staatsforstverwaltung, 2 Bde. Neudamm 1908.

Literatur: Herrmann, E., Handbuch der preußischen Staatsforstverwaltung, 2 Bde. Neudamm 1908.

Korrespondierende Archivalien: Bestand 168 Abteilung III Domänen

Korrespondierende Archivalien: Bestand 168 Abteilung III Domänen

Literatur: Rosenstock, H.A., Zur Geschichte der preußischen Staatsforstverwaltung, Göttingen 1975.

Literatur: Rosenstock, H.A., Zur Geschichte der preußischen Staatsforstverwaltung, Göttingen 1975.

Korrespondierende Archivalien: Bestand 64 b Oberforste und Forstinspektionen

Korrespondierende Archivalien: Bestand 64 b Oberforste und Forstinspektionen

Korrespondierende Archivalien: Bestand 111 g Forstämter Battenberg, Biedenkopf und Vöhl

Korrespondierende Archivalien: Bestand 111 g Forstämter Battenberg, Biedenkopf und Vöhl

Korrespondierende Archivalien: Bestand 54 a-n Obere Forstbehörden

Korrespondierende Archivalien: Bestand 54 a-n Obere Forstbehörden

Literatur: Wagner, Die Waldungen des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, 2 Bde., Hannover 1886.

Literatur: Wagner, Die Waldungen des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, 2 Bde., Hannover 1886.

Korrespondierende Archivalien: Bestand 64 a-d Mittlere und untere Forstbehörden

Korrespondierende Archivalien: Bestand 64 a-d Mittlere und untere Forstbehörden

Korrespondierende Archivalien: Bestand 186 B Forstamtsbücher

Korrespondierende Archivalien: Bestand 186 B Forstamtsbücher

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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten

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27.05.2024, 10:19 AM CEST

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