Tektonik

Mittlere und untere Forstbehörden

Laufzeit: 1753-1866

Laufzeit: 1753-1866

Laufzeit: 1753-1866

Laufzeit: 1753-1866

Aufsatz: Der Behördenaufbau der Forstverwaltung in Hessen-Kassel ist erst ab 1765 aus den jährlichen Staatskalendern sicher zu ermitteln. Zunächst gab es im Ressort der Kriegs- und Domänenkammer als Mittelbehörden 9 von (Ober-)Forstmeistern geleitete 'Forstämter' und als Unterbehörden 'Forste' mit reitenden oder gehenden Förstern (je nach Größe des Forstes) und Forstläufern. 1776 trat zwischen Forstämter und Kriegs- und Domänenkammer (später Rentkammer) ein kollegiales 'Forstdepartement', das 1886 die Bezeichnung 'Oberforstamt' (zunächst mit Sitz in Hanau, ab 1888 wieder in Kassel) erhielt, während aus den Forstämtern 'Oberforste' (mit Oberforstmeistern, Forstschreibern oder Forstverwaltern und weiterem Personal) wurden. 1799 wurde das Oberforstamt in 'Oberrentkammer-Forstdepartement' umbenannt, das nach dem westphälischen Interregnum wieder errichtet wurde. 1816 trat an die Spitze der Forstverwaltung ein 'Oberforstkollegium', dem 12 Oberforste unterstanden. Die Verordnung über die Umbildung der Staatsverwaltung vom 29.6.1821 schuf eine fünfstufige Forstverwaltung im Ressort des Finanzministeriums: an der Spitze die 'Oberforstdirektion' (unter einem Landforstmeister), darunter für jede der 4 Provinzen einen 'Oberforstmeister', darunter 11 'Forstinspektionen' (mit Forstinspektoren und Forstverwaltern), darunter 25 'Oberförstereien' (mit Oberförstern) und am unteren Ende 140 'Forstreviere' (mit reitenden oder gehenden Förstern und Forstläufern). Eine Verordnung vom 19.4.1833 setzte an die Stelle der Oberforstdirektion wieder ein kollegialisches 'Oberforstkollegium'. Im gleichen Jahr wurden die Provinz-Oberforstmeister abgeschafft, so dass die Verwaltung nur noch vierstufig war. Mit Verordnung vom 11.10.1850 wurde das Oberforstkollegium aufgehoben und die Leitung des Forstwesens einer Abteilung des Finanzministeriums unterstellt. Durch Verordnung vom 18.12.1851 wurde die Forstverwaltung nur noch dreistufig, indem Forstinspektionen und Oberförstereien zu 23 Forstinspektionen zusammengefasst wurden, denen jeweils 5-8 (insgesamt 149) Forstreviere unterstanden. Schließlich trat durch Verordnung vom 3.4.1856 wieder ein 'Oberforstkollegium' an die Stelle der Ministeriumsabteilung, während der Mittel- und Unterbau unverändert blieb.

Aufsatz: Der Behördenaufbau der Forstverwaltung in Hessen-Kassel ist erst ab 1765 aus den jährlichen Staatskalendern sicher zu ermitteln. Zunächst gab es im Ressort der Kriegs- und Domänenkammer als Mittelbehörden 9 von (Ober-)Forstmeistern geleitete 'Forstämter' und als Unterbehörden 'Forste' mit reitenden oder gehenden Förstern (je nach Größe des Forstes) und Forstläufern. 1776 trat zwischen Forstämter und Kriegs- und Domänenkammer (später Rentkammer) ein kollegiales 'Forstdepartement', das 1886 die Bezeichnung 'Oberforstamt' (zunächst mit Sitz in Hanau, ab 1888 wieder in Kassel) erhielt, während aus den Forstämtern 'Oberforste' (mit Oberforstmeistern, Forstschreibern oder Forstverwaltern und weiterem Personal) wurden. 1799 wurde das Oberforstamt in 'Oberrentkammer-Forstdepartement' umbenannt, das nach dem westphälischen Interregnum wieder errichtet wurde. 1816 trat an die Spitze der Forstverwaltung ein 'Oberforstkollegium', dem 12 Oberforste unterstanden. Die Verordnung über die Umbildung der Staatsverwaltung vom 29.6.1821 schuf eine fünfstufige Forstverwaltung im Ressort des Finanzministeriums: an der Spitze die 'Oberforstdirektion' (unter einem Landforstmeister), darunter für jede der 4 Provinzen einen 'Oberforstmeister', darunter 11 'Forstinspektionen' (mit Forstinspektoren und Forstverwaltern), darunter 25 'Oberförstereien' (mit Oberförstern) und am unteren Ende 140 'Forstreviere' (mit reitenden oder gehenden Förstern und Forstläufern). Eine Verordnung vom 19.4.1833 setzte an die Stelle der Oberforstdirektion wieder ein kollegialisches 'Oberforstkollegium'. Im gleichen Jahr wurden die Provinz-Oberforstmeister abgeschafft, so dass die Verwaltung nur noch vierstufig war. Mit Verordnung vom 11.10.1850 wurde das Oberforstkollegium aufgehoben und die Leitung des Forstwesens einer Abteilung des Finanzministeriums unterstellt. Durch Verordnung vom 18.12.1851 wurde die Forstverwaltung nur noch dreistufig, indem Forstinspektionen und Oberförstereien zu 23 Forstinspektionen zusammengefasst wurden, denen jeweils 5-8 (insgesamt 149) Forstreviere unterstanden. Schließlich trat durch Verordnung vom 3.4.1856 wieder ein 'Oberforstkollegium' an die Stelle der Ministeriumsabteilung, während der Mittel- und Unterbau unverändert blieb.

Kontext
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Fachverwaltungen >> Landwirtschaft und Forsten >> Forsten

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 08:12 MESZ

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