Tektonik
Mittlere und untere Forstbehörden
Laufzeit:
1753-1866
Laufzeit:
1753-1866
Laufzeit:
1753-1866
Laufzeit:
1753-1866
Aufsatz: Der Behördenaufbau
der Forstverwaltung in Hessen-Kassel ist erst ab 1765 aus den
jährlichen Staatskalendern sicher zu ermitteln. Zunächst gab
es im Ressort der Kriegs- und Domänenkammer als
Mittelbehörden 9 von (Ober-)Forstmeistern geleitete
'Forstämter' und als Unterbehörden 'Forste' mit reitenden
oder gehenden Förstern (je nach Größe des Forstes) und
Forstläufern. 1776 trat zwischen Forstämter und Kriegs- und
Domänenkammer (später Rentkammer) ein kollegiales
'Forstdepartement', das 1886 die Bezeichnung 'Oberforstamt'
(zunächst mit Sitz in Hanau, ab 1888 wieder in Kassel)
erhielt, während aus den Forstämtern 'Oberforste' (mit
Oberforstmeistern, Forstschreibern oder Forstverwaltern und
weiterem Personal) wurden. 1799 wurde das Oberforstamt in
'Oberrentkammer-Forstdepartement' umbenannt, das nach dem
westphälischen Interregnum wieder errichtet wurde. 1816 trat
an die Spitze der Forstverwaltung ein 'Oberforstkollegium',
dem 12 Oberforste unterstanden. Die Verordnung über die
Umbildung der Staatsverwaltung vom 29.6.1821 schuf eine
fünfstufige Forstverwaltung im Ressort des
Finanzministeriums: an der Spitze die 'Oberforstdirektion'
(unter einem Landforstmeister), darunter für jede der 4
Provinzen einen 'Oberforstmeister', darunter 11
'Forstinspektionen' (mit Forstinspektoren und
Forstverwaltern), darunter 25 'Oberförstereien' (mit
Oberförstern) und am unteren Ende 140 'Forstreviere' (mit
reitenden oder gehenden Förstern und Forstläufern). Eine
Verordnung vom 19.4.1833 setzte an die Stelle der
Oberforstdirektion wieder ein kollegialisches
'Oberforstkollegium'. Im gleichen Jahr wurden die
Provinz-Oberforstmeister abgeschafft, so dass die Verwaltung
nur noch vierstufig war. Mit Verordnung vom 11.10.1850 wurde
das Oberforstkollegium aufgehoben und die Leitung des
Forstwesens einer Abteilung des Finanzministeriums
unterstellt. Durch Verordnung vom 18.12.1851 wurde die
Forstverwaltung nur noch dreistufig, indem Forstinspektionen
und Oberförstereien zu 23 Forstinspektionen zusammengefasst
wurden, denen jeweils 5-8 (insgesamt 149) Forstreviere
unterstanden. Schließlich trat durch Verordnung vom 3.4.1856
wieder ein 'Oberforstkollegium' an die Stelle der
Ministeriumsabteilung, während der Mittel- und Unterbau
unverändert blieb.
Aufsatz: Der Behördenaufbau
der Forstverwaltung in Hessen-Kassel ist erst ab 1765 aus den
jährlichen Staatskalendern sicher zu ermitteln. Zunächst gab
es im Ressort der Kriegs- und Domänenkammer als
Mittelbehörden 9 von (Ober-)Forstmeistern geleitete
'Forstämter' und als Unterbehörden 'Forste' mit reitenden
oder gehenden Förstern (je nach Größe des Forstes) und
Forstläufern. 1776 trat zwischen Forstämter und Kriegs- und
Domänenkammer (später Rentkammer) ein kollegiales
'Forstdepartement', das 1886 die Bezeichnung 'Oberforstamt'
(zunächst mit Sitz in Hanau, ab 1888 wieder in Kassel)
erhielt, während aus den Forstämtern 'Oberforste' (mit
Oberforstmeistern, Forstschreibern oder Forstverwaltern und
weiterem Personal) wurden. 1799 wurde das Oberforstamt in
'Oberrentkammer-Forstdepartement' umbenannt, das nach dem
westphälischen Interregnum wieder errichtet wurde. 1816 trat
an die Spitze der Forstverwaltung ein 'Oberforstkollegium',
dem 12 Oberforste unterstanden. Die Verordnung über die
Umbildung der Staatsverwaltung vom 29.6.1821 schuf eine
fünfstufige Forstverwaltung im Ressort des
Finanzministeriums: an der Spitze die 'Oberforstdirektion'
(unter einem Landforstmeister), darunter für jede der 4
Provinzen einen 'Oberforstmeister', darunter 11
'Forstinspektionen' (mit Forstinspektoren und
Forstverwaltern), darunter 25 'Oberförstereien' (mit
Oberförstern) und am unteren Ende 140 'Forstreviere' (mit
reitenden oder gehenden Förstern und Forstläufern). Eine
Verordnung vom 19.4.1833 setzte an die Stelle der
Oberforstdirektion wieder ein kollegialisches
'Oberforstkollegium'. Im gleichen Jahr wurden die
Provinz-Oberforstmeister abgeschafft, so dass die Verwaltung
nur noch vierstufig war. Mit Verordnung vom 11.10.1850 wurde
das Oberforstkollegium aufgehoben und die Leitung des
Forstwesens einer Abteilung des Finanzministeriums
unterstellt. Durch Verordnung vom 18.12.1851 wurde die
Forstverwaltung nur noch dreistufig, indem Forstinspektionen
und Oberförstereien zu 23 Forstinspektionen zusammengefasst
wurden, denen jeweils 5-8 (insgesamt 149) Forstreviere
unterstanden. Schließlich trat durch Verordnung vom 3.4.1856
wieder ein 'Oberforstkollegium' an die Stelle der
Ministeriumsabteilung, während der Mittel- und Unterbau
unverändert blieb.
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10.06.2025, 08:12 MESZ
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