Gliederung

Stammblätter zu den Brennereien

Die Serie wurde nach den Monopolordnungsnummern gegliedert, was im Wesentlichen den Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten entspricht. Innerhalb der Subserien wurden die Akten alphabetisch nach Ortsnamen sortiert. Dabei wurde in der Regel die (ab 1938/1939 gültige) deutsche Ortsbezeichnung berücksichtigt.

Kontext
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein >> R 2105 Reichsmonopolverwaltung für Branntwein >> Verträge mit Branntweinhändlern, -lieferanten und weiterverarbeitenden Stellen sowie Stammblätter für Eigenbrennereien
Bestand
BArch R 2105 Reichsmonopolverwaltung für Branntwein

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:41 MEZ

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