Archivale

Verfahren bei unnatürlichem Tode eines Schutzhäftlings.

Adressat: nicht angeführt (Verteiler A, C, D)


Im Einverständnis mit dem Reichsminister der Justiz wird beim natürlichen Tod eines Schutzhäftlings nach § 39 K St Verordnung verfahren, ebenso bei Selbstmord und wenn ein SS-Angehöriger am Tod beteiligt ist. Die Zivilgerichte werden nur eingeschaltet, wenn sich der Verdacht einer strafbaren Handlung gegen eine Person richtet, die der SS nicht angehört.

Archivaliensignatur
0.4, 074/1212a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 53
former reference number: 460, Folio 17
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: XII (RA II)
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1940
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
07.06.1940

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Provenienz
Reichsführer-SS, Hauptamt SS-Gericht
Vorprovenienz
Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 07.06.1940

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