Bestand
Hauptamt für Kommunalpolitik (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Im Anschluss an
den Parteitag der NSDAP vom 19. bis 21. August 1927 bestellte Adolf
Hitler den damaligen Parteigenossen und Münchener Stadtrat Karl
Fiehler zum Referenten für kommunale Fragen der NSDAP. Im Jahre 1929
ging aus diesem Referat die kommunalpolitische Fachabteilung der NSDAP
hervor; an ihre Stelle trat 1931 der "Sachbearbeiter für
Kommunalfragen bei der Reichsleitung". Bei der Zusammenfassung der
bisherigen Organisationsleitungen I und II zur
Reichsorganisationsleitung im Juni 1932 entstand in der Hauptabteilung
III eine "Abteilung für Kommunalpolitik", die noch im selben Jahr in
die "Unterkommission I B" der "Politischen Zentralkommission"
umgewandelt wurde. Mit Anordnung Nr. 3/33 vom 6. Februar 1933 des
Stabsleiters der inzwischen aus der "Politischen Zentralkommission"
hervorgegangenen "Obersten Leitung der PO" (Politischen Organisation)
entstand dort eine "Kommunalpolitische Abteilung", die den Charakter
eines selbständigen Amtes und die Bezeichnung "Oberste Leitung der PO,
Amt für Kommunalpolitik" erhielt. Nach Auflösung der "Obersten Leitung
der PO" trat an ihre Stelle der "Reichsorganisationsleiter". Das "Amt
für Kommunalpolitik" wurde nunmehr durch Anordnung Nr. 39/34 des
Reichsorganisationsleiters vom 16. November 1934 zum "Hauptamt für
Kommunalpolitik" erhoben. Demzufolge war das Hauptamt für
Kommunalpolitik politisch dem Stellvertreter des Führers (bzw. später
der Parteikanzlei), verwaltungsmäßig, personell, organisatorisch und
disziplinär dem Reichsorganisationsleiter unterstellt.
Leiter des Hauptamtes bzw. seiner Vorläufer war bis
zum Ende des "Dritten Reiches" Reichsleiter Karl Fiehler, der
gleichzeitig den Vorsitz des Deutschen Gemeindetages inne hatte,
Schutzherr des Internationalen Gemeindeverbandes und Leiter der
Deutschen Sektion dieses Verbandes war und das Zentralblatt der NSDAP
für Gemeindepolitik, "Die nationalsozialistische Gemeinde" (abgekürzt
"NS-Gemeinde"), herausgab.
Der Aufgabenbereich des Hauptamtes und seiner
nachgeordneten Ämter lässt sich nach deren endgültiger
Institutionalisierung, grob gesehen, wie folgt aufgliedern:
1) Beratung des
Führers, des Stellvertreters des Führers bzw. der Parteikanzlei, der
Hoheitsträger der Partei und der Beauftragten der NSDAP im Sinne der
Deutschen Gemeindeordnung (DGO) (Anweisung Nr. 1 an die Beauftragten,
Ziffern 7 und 12) in allen kommunalpolitischen Angelegenheiten.
Entsprechendes galt für die Gau- bzw. Kreisämter für Kommunalpolitik
hinsichtlich der Gau- bzw. Kreisleiter der NSDAP;
2) Beratung und Betreuung der Gemeinden
und Gemeindeverbände sowie der "Partei- und Volksgenossen" in
denselben Angelegenheiten durch das Hauptamt bzw. die Ämter für
Kommunalpolitik;
3) kommunalpolitische Schulung der Leiter, der
höheren Beamten und Angestellten in den Gemeinden und
Gemeindeverbänden sowie Ausbildung des Nachwuchses;
4) Mitwirkung am Zustandekommen aller
einschlägigen kommunalpolitischen Gesetze und an der Weiterentwicklung
des Gemeinderechts.
Hervorgehoben sei noch die besondere Unterstützung
in personalpolitischer Hinsicht, die die Ämter für Kommunalpolitik dem
Beauftragten der NSDAP bei seiner Mitwirkung an der Berufung und
Absetzung wichtiger Gemeindebeamter (Bürgermeister, Beigeordnete,
Gemeinderäte) zu gewähren hatten. Gerade hierbei wird die starke
parteipolitische Einflussnahme (in personeller Hinsicht) auf die
theoretisch unabhängige Gemeindeverwaltung sichtbar.
Analog der allgemeinen
Organisationsstruktur der Partei umfasste der Instanzenzug des
kommunalpolitischen Apparates
das Hauptamt,
die Gauämter,
die Kreisämter und
die Ortsgruppenfachberater (Ortsgruppenämter).
Ein erster Beleg für die Gliederung des Hauptamtes
für Kommunalpolitik liegt vor in den "Ausführungen zur
Geschäftsordnung des Hauptamtes für Kommunalpolitik der Reichsleitung
der NSDAP" aus dem Jahre 1937, denen ein Arbeitsverteilungsplan (mit
Amtsstellenbesetzung) und ein Registraturablagenschema beigegeben sind
(NS 25/133). Eine straffere Geschäftsverteilung folgte mit der
"Vorläufigen Geschäftsverteilung" vom 30. Dezember 1940, die erstmals
die Gliederung in sechs Ämter aufweist:
1. Zentralamt,
2. Amt Verfassungs- und Ordnungspolitik,
3. Amt Gemeindliche Volkspflege,
4. Amt Gemeindliche Kulturpflege,
5. Amt Gemeindliche Wirtschaftspolitik,
6. Amt Finanz- und Steuerwesen
.
Die dort festgelegte Organisation und Geschäftsverteilung ist bis Kriegsende im wesentlichen unverändert geblieben, wie der Entwurf des "endgültigen" Organisationsplanes zeigt, der vermutlich im Jahre 1940 aufgestellt wurde. In Abweichung zur o.a. Gliederung werden hier allerdings den sechs - so verbliebenen - Ämtern als eigenständige Ämter der "Stabsleiter" und der "Persönliche Referent" vorangestellt (zusammen mit dem Amt des Reichsleiters nunmehr Amt I-VIII). Obwohl sich nicht nachweisen lässt, dass der Organisationsplan von 1940 tatsächlich in Kraft gesetzt wurde, kann doch davon ausgegangen werden, dass nach ihm verfahren wurde. Die ihm beigegebene, ausführlich gehaltene "Einzeldarstellung der Aufgabengebiete der Amtsträger" bot eine wesentliche Hilfe für die Bestandsgliederung (NS 25/2).
Die dort festgelegte Organisation und Geschäftsverteilung ist bis Kriegsende im wesentlichen unverändert geblieben, wie der Entwurf des "endgültigen" Organisationsplanes zeigt, der vermutlich im Jahre 1940 aufgestellt wurde. In Abweichung zur o.a. Gliederung werden hier allerdings den sechs - so verbliebenen - Ämtern als eigenständige Ämter der "Stabsleiter" und der "Persönliche Referent" vorangestellt (zusammen mit dem Amt des Reichsleiters nunmehr Amt I-VIII). Obwohl sich nicht nachweisen lässt, dass der Organisationsplan von 1940 tatsächlich in Kraft gesetzt wurde, kann doch davon ausgegangen werden, dass nach ihm verfahren wurde. Die ihm beigegebene, ausführlich gehaltene "Einzeldarstellung der Aufgabengebiete der Amtsträger" bot eine wesentliche Hilfe für die Bestandsgliederung (NS 25/2).
Die Ämter auf der
Gau-, Kreis- und Ortsebene unterstanden disziplinär jeweils dem Gau-,
Kreis- bzw. Ortsgruppenleiter, fachlich jeweils dem nächsthöheren Amt
für Kommunalpolitik. Die Gliederung dieser Ämter kann dem
Organisationshandbuch der NSDAP entnommen werden.
Die meisten Mitarbeiter der Ämter einschließlich
des Hauptamtes waren ehrenamtlich tätig und bekleideten hauptberuflich
Stellen im kommunalen Dienst.
Ortsgruppenfachberater
wurden nur im Bedarfsfalle eingesetzt.
Bemerkenswert ist die enge Verknüpfung des
Hauptamtes für Kommunalpolitik mit dem Deutschen Gemeindetag. Gemäß
einer Anordnung des Reichsorganisationsleiters vom 11. Mai 1934 wurde
der Deutsche Gemeindetag dem Hauptamt für Kommunalpolitik als
"betreute Organisation" unterstellt. Eine Personalunion des Leiters
des Hauptamtes mit dem Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages sowie
zwischen dem jeweiligen Leiter des Gau- bzw. Kreisamtes für
Kommunalpolitik und dem Vorsitzenden der Landes- und
Provinzialdienststelle bzw. der Kreis- und Bezirksabteilung des
Deutschen Gemeindetages war weitgehend hergestellt oder wurde
angestrebt.
Die
kommunalpolitischen Grundsätze und Richtlinien der Partei wurden durch
das Hauptamt für Kommunalpolitik in Form von Anordnungen,
Rundschreiben und Mitteilungen bzw. in der "NS-Gemeinde" durch
Bekanntmachungen herausgegeben. An der Gesetzgebung, soweit sie die
Kommunalpolitik berührte, arbeitete das Hauptamt mit dem Stab des
Stellvertreters des Führers bzw. mit der Parteikanzlei zusammen.
Innerhalb des weit verzweigten Informationsdienstes der Ämter für
Kommunalpolitik waren - neben dem üblichen Schriftverkehr - die
monatlichen Tätigkeitsberichte der Gauämter von besonderer
Wichtigkeit. Sie beruhen auf Unterlagen, die vor allem von den Kreis-
und Ortsgruppenämtern zusammengetragen wurden. Je "nach Eignung"
wurden die Monatsberichte ganz oder in Auszügen in der "NS-Gemeinde"
veröffentlicht oder vom Hauptamt an die zuständigen Partei- und
Staatsstellen zur Auswertung weitergeleitet.
Die Zusammenarbeit mit den höheren Staats- und Parteistellen oblag in erster Linie dem Hauptamt.
Für Eingaben, Beschwerden, Anregungen und Bittgesuche waren vor allem die Gau- und Kreisämter zuständig; über Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung konnte vom Hauptamt mitentschieden werden.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Im Dezember 1962 erhielt das Bundesarchiv im Zuge von Schriftgutrückgaben des amerikanischen Berlin Document Centers auch Akten des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP (Zugang I 190/62), die zusammen mit Akten gleicher Provenienz aus verschiedenen anderen Zugängen - den Bestand NS 25 bilden.
Die Zusammenarbeit mit den höheren Staats- und Parteistellen oblag in erster Linie dem Hauptamt.
Für Eingaben, Beschwerden, Anregungen und Bittgesuche waren vor allem die Gau- und Kreisämter zuständig; über Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung konnte vom Hauptamt mitentschieden werden.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Im Dezember 1962 erhielt das Bundesarchiv im Zuge von Schriftgutrückgaben des amerikanischen Berlin Document Centers auch Akten des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP (Zugang I 190/62), die zusammen mit Akten gleicher Provenienz aus verschiedenen anderen Zugängen - den Bestand NS 25 bilden.
Der Bestand lagerte im Bundesarchiv vorerst
unverzeichnet und war für die Benutzung nicht zugänglich. Forderungen
nach Erschließung des Bestandes und die auf Grund der personellen
Gegebenheiten bestehende Möglichkeit führten 1967 zunächst zu dem
Kompromiss eines vorläufigen Archivverzeichnisses.
Den überwiegenden Teil seiner Registratur führte
das Hauptamt für Kommunalpolitik in Form von Korrespondenz- und
Serienakten, zum geringeren Teil in Form von Sachakten. Die
Verzeichnung der Korrespondenzakten musste sich leider auf das rein
Formale beschränken, d.h. auf die Angabe der jeweiligen
Korrespondenzpartner. Die Fülle der in diesen Akten enthaltenen,
großenteils historisch interessanten, wenn nicht gewichtigen Betreffe
zu erfassen, wäre eine lohnenswerte, allerdings nur mit immensem
Zeitaufwand zu bewältigende Aufgabe.
Die o.a. Geschäftsordnung des Hauptamtes für
Kommunalpolitik gibt vor, die Korrespondenzserien nach dem ihr als
Anlage beigegebenen Ablageschema des "Schriftverkehrs" - zu gliedern
und innerhalb der Bestandssystematik als Hauptgruppe aufzustellen
unter Voranstellung der Vorakten des (Haupt-)Amtes für Kommunalpolitik
(Klassifikationspunkt 2). In Fortführung der nach aktenkundlichen
Kriterien vorgenommenen Gliederung des Bestandes bilden die Sachakten
die zweite große Bestandsgruppe (Klassifikationspunkt 3). Den
überwiegenden Anteil der Sachakten stellen die in Form von
Schnellheftern überlieferten Akten dar. Die Verzeichnung der Sachakten
konnte leider fast nur durch Abschreiben der vorgefundenen Titel (auf
Aktenvorsatzblättern) erfolgen; die Klassifizierung wurde nach dem
Organisationsplan vom Jahre 1940 vorgenommen. Eine gewisse
Durchlöcherung der Sachaktenfolge wird durch die Voranstellung von
Unterlagen genereller Bedeutung und gleichartiger Form hervorgerufen
(Klassifikationspunkt 1), schien aber im Interesse der Benutzbarkeit
vertretbar.
Im Jahre 1968 überließ
das Stadtarchiv München dem Bundesarchiv 17 Aktenbände seines
Bestandes "Bürgermeister und Rat": 9 davon im Original, 8 Bände auf 6
Mikrofilmen.
Die Überprüfung ergab, dass nur eine der Filmrollen
Material des Hauptamtes für Kommunalpolitik enthält. Die übrigen 5
Rollen weisen beim Deutschen Gemeindetag (DGT) entstandenes Schriftgut
auf und sind dem Bestand R 36 Deutscher Gemeindetag hinzugefügt
worden. Der schlechte Ordnungszustand der übergebenen Akten zwang zur
völligen Auflösung der Bände, um sie dann nach Sachbetreffen neu
zusammenzufügen. Die Akten wurden nach der Verzeichnung in die
vorgegebenen Aktengruppen eingeordnet.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1967 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie von dem früheren Bearbeiter im Titel vorgegeben worden waren, übernommen. Ferner wurde die Klassifikation, welche zuvor vollständig auf dem Organisationsplan des Hauptamtes für Kommunalpolitik basierte, teilweise verändert. Kassationen erfolgten nicht.
Inhaltliche Charakterisierung: Organisation, Aufbau und Tätigkeit des kommunalpolitischen Apparates der NSDAP: Organisation, Finanzierung und Personalangelegenheiten des Hauptamtes und der Ämter für Kommunalpolitik 1934-1945 (29), Beauftragter der NSDAP nach § 33 der Deutschen Ge‧meindeordnung 1935-1936 (2), Tagungen und Dienstbesprechungen 1931-1944 (59), Rund‧schreiben, Anordnungen, Mitteilungen, Rundfragen, Informatorische Mitteilungen des Haupt‧amtes für Kommunalpolitik 1932-1945 (14), vertrauliche Berichtsauszüge 1935-1942 (4), energiewirtschaftliche Monatsberichte 1936-1939 (1), Materialsammlungen (Aufsätze, Ma‧nuskripte, Presseausschnitte) 1932-1943 (25); Schriftwechsel des Hauptamtes für Kommunalpolitik: Materialien aus der Tätigkeit Fiehlers als Stadtrat in München 1928-1933 (10), Schriftwech‧sel und Arbeitsunterlagen des Stabsleiters des Hauptamtes für Kommunalpolitik, Bürger‧meister Treff, Berlin 1933-1934 (7); Schriftwechsel mit den Leitern, Referenten und Mitarbeitern des Hauptamtes 1930-1940 (54), gauamtlicher Schriftwechsel 1933-1940 (220), Schriftwechsel mit: dem Stellvertreter des Führers bzw. der Parteikanzlei 1935-1939 (38), dem Reichsorganisationsleiter der NSDAP 1933-1939 (10), dem Reichsschatzmeister der NSDAP 1937-1939 (3), weiteren Dienststellen der Reichsleitung der NSDAP, der Gliederungen und angeschlossenen Verbände 1933-1942 (70), staatlichen Stellen 1933-1940 (7), der Akademie für Deutsches Recht 1933 (1), dem Deutschen Gemeindetag 1934-1943 (8), "NS-Gemeinde".- Schriftleitung, Verlag und Redaktion 1933-1940 (59), "Gemeindliche Rechts- und Wirtschaftsberatung" 1933-1939 (16), Schriftwechsel mit nichtamtlichen Stellen 1933-1939 (7), Eingaben und Beschwerden 1932-1943 (13), Ta‧geskopien 1941-1944 (41); Stabsleiter 1935-1944 (13), Zentralamt 1931-1945 (180), Amt Verfassungs- und Ordnungs‧politik 1933-1944 (156), Amt Gemeindliche Volkspflege 1930-1945 (248), Amt Gemeindliche Kulturpflege 1934-1944 (103), Amt Gemeindliche Wirtschaftspolitik 1930-1945 (169), Amt Finanz- und Steuerwesen 1932-1943 (123)
Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch NS 25/...
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1967 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie von dem früheren Bearbeiter im Titel vorgegeben worden waren, übernommen. Ferner wurde die Klassifikation, welche zuvor vollständig auf dem Organisationsplan des Hauptamtes für Kommunalpolitik basierte, teilweise verändert. Kassationen erfolgten nicht.
Inhaltliche Charakterisierung: Organisation, Aufbau und Tätigkeit des kommunalpolitischen Apparates der NSDAP: Organisation, Finanzierung und Personalangelegenheiten des Hauptamtes und der Ämter für Kommunalpolitik 1934-1945 (29), Beauftragter der NSDAP nach § 33 der Deutschen Ge‧meindeordnung 1935-1936 (2), Tagungen und Dienstbesprechungen 1931-1944 (59), Rund‧schreiben, Anordnungen, Mitteilungen, Rundfragen, Informatorische Mitteilungen des Haupt‧amtes für Kommunalpolitik 1932-1945 (14), vertrauliche Berichtsauszüge 1935-1942 (4), energiewirtschaftliche Monatsberichte 1936-1939 (1), Materialsammlungen (Aufsätze, Ma‧nuskripte, Presseausschnitte) 1932-1943 (25); Schriftwechsel des Hauptamtes für Kommunalpolitik: Materialien aus der Tätigkeit Fiehlers als Stadtrat in München 1928-1933 (10), Schriftwech‧sel und Arbeitsunterlagen des Stabsleiters des Hauptamtes für Kommunalpolitik, Bürger‧meister Treff, Berlin 1933-1934 (7); Schriftwechsel mit den Leitern, Referenten und Mitarbeitern des Hauptamtes 1930-1940 (54), gauamtlicher Schriftwechsel 1933-1940 (220), Schriftwechsel mit: dem Stellvertreter des Führers bzw. der Parteikanzlei 1935-1939 (38), dem Reichsorganisationsleiter der NSDAP 1933-1939 (10), dem Reichsschatzmeister der NSDAP 1937-1939 (3), weiteren Dienststellen der Reichsleitung der NSDAP, der Gliederungen und angeschlossenen Verbände 1933-1942 (70), staatlichen Stellen 1933-1940 (7), der Akademie für Deutsches Recht 1933 (1), dem Deutschen Gemeindetag 1934-1943 (8), "NS-Gemeinde".- Schriftleitung, Verlag und Redaktion 1933-1940 (59), "Gemeindliche Rechts- und Wirtschaftsberatung" 1933-1939 (16), Schriftwechsel mit nichtamtlichen Stellen 1933-1939 (7), Eingaben und Beschwerden 1932-1943 (13), Ta‧geskopien 1941-1944 (41); Stabsleiter 1935-1944 (13), Zentralamt 1931-1945 (180), Amt Verfassungs- und Ordnungs‧politik 1933-1944 (156), Amt Gemeindliche Volkspflege 1930-1945 (248), Amt Gemeindliche Kulturpflege 1934-1944 (103), Amt Gemeindliche Wirtschaftspolitik 1930-1945 (169), Amt Finanz- und Steuerwesen 1932-1943 (123)
Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch NS 25/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch NS 25
- Extent
-
1883 Aufbewahrungseinheiten
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Einrichtungen der NSDAP >> Reichsleitung
- Related materials
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: R 1501 Reichsministerium des Innern
R 36 Deutscher Gemeindetag
Amtliche Druckschriften: Die Nationalsozialistische Gemeinde. Zentralblatt der NSDAP für Gemeindepolitik, 1933-1944, NSD 25/1
Literatur: Matzerath, Horst: Nationalsozialismus und kommunale Selbstverwaltung, Stuttgart 1970
- Provenance
-
Hauptamt für Kommunalpolitik, 1934-1945
- Date of creation of holding
-
1928-1944
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
This object is provided by:
Bundesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
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Object type
- Bestand
Associated
- Hauptamt für Kommunalpolitik, 1934-1945
Time of origin
- 1928-1944