Archivale
Gnadenerlaß des Führers vom 04.10.1939.
Aus Anlaß der siegreichen Beendigung des Polenfeldzuges werden Taten, die ab 01.09.1939 bis heute aus Erbitterung gegen die Polen verübt wurden, strafgerichtlich nicht verfolgt. Laufende Verfahren werden eingestellt und bereits rechtskräftig gewordene erlassen. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und des Reichsministers der Justiz sind zur Durchführung des Gnadenerlasses ermächtigt.
- Archivaliensignatur
-
0.4, 074/0859a
- Alt-/Vorsignatur
-
former reference number: Allgemeines 57
former reference number: I141, Folio 11
- Formalbeschreibung
-
Art: Fotokopie vom Original
- Kontext
-
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1939
- Bestand
-
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
-
04.10.1939
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, Berlin, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Keitel, Reichsminister der Justiz, i. V. Dr. Freisler
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 04.10.1939