Archivale

Gnadenerlaß des Führers vom 04.10.1939.

Aus Anlaß der siegreichen Beendigung des Polenfeldzuges werden Taten, die ab 01.09.1939 bis heute aus Erbitterung gegen die Polen verübt wurden, strafgerichtlich nicht verfolgt. Laufende Verfahren werden eingestellt und bereits rechtskräftig gewordene erlassen. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und des Reichsministers der Justiz sind zur Durchführung des Gnadenerlasses ermächtigt.

Archivaliensignatur
0.4, 074/0859a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 57
former reference number: I141, Folio 11
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1939
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
04.10.1939

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Provenienz
Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, Berlin, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Keitel, Reichsminister der Justiz, i. V. Dr. Freisler
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 04.10.1939

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