Aufsatz

§ 47 der bremischen Medizinalordnung. (Zwangsweise Unterbringung von gefährlichen Kranken.)

§ 47 der bremischen Medizinalordnung. (Zwangsweise Unterbringung von gefährlichen Kranken.)

Digitalisierung: Tübingen UB

Urheberrechtsschutz nicht bewertet

Umfang
521-539
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform

Urheber
Roffhack
Erschienen
1913

Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 14:25 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Roffhack

Entstanden

  • 1913

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