Text
Ein Wohl Edler Hoch- und Wohl-weiser Herr Kammerer und Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs freien Stadt Regensburg, haben in dem Vortrag an die Gemeine, der in den gedrukten Feueranstalten befindlich ist, ... § 16 verordnet ...
- Location
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Rat.civ.358
- VD18
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VD18 12293962-001
- Extent
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[2] Bl.
- Language
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Deutsch
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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[Regensburg]
- (when)
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[1785]
- Contributor
-
Regensburg (Sonstige)
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11114018-2
- Last update
- 27.11.2025, 8:39 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Regensburg (Sonstige)
Time of origin
- [1785]
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Demnach Ein Wohl-Edler Hoch und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath dieser des Heil:Reichs Freyen Stadt Regenspurg ... fast täglich hören und vernehmen müssen, was massen von alhiesiger Soldatesca, so wohl bey Tag- als Nachts-Zeiten, allerhand unverantwortlich: hochstraffbare Excess, auf verschiedentliche Weiß und Wege, begangen werden, ... : Renovit in Senatu den 18. Martii 1712.
Demnach Ein WohlEdler und Hochweiser Herr Cammerer und Rath, die von dero Burgerlichen Kauff- und Handels-Leuthen, wider das allhiesige Mauth-Ambt, eine Zeit her angebrachte Beschwehrden gehörig untersuchen lassen, und nach reiffer der Sachen Uberlegung resolviret und verordnet, daß, zu Erleichterung ihrer lieben Burgerschafft, die bißhero genommene Accidencia oder Mauth-Rechte von einigen Burger-Guth nicht mehr gefordert, ... : Decretum in Senatu den 11 Jun. 1720.
Demnach Ein WohlEdler, Hoch -und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath mit dero sonderbahrem Mißfallen vernehmen müssen: was massen auf denen in offentlichen Würthshäusern, wie auch auf der Waag haltenden Hochzeiten eine grosse Unordnung in dem Tantzen wiederum einzureissen beginne, ... : Decretum in Senatu den 25. Februarii, Anno 1709.
Ein Wohl-Edler, Hochweiser Herr Cammerer und Rath dieser des Heiligen Römischen Reichs Freyen Stadt Regenspurg haben nicht ohne äusserstes Mißfallen und Befrembden vernommen und ersehen, was massen Dero Nahmen und Siegel bößlich mißbraucht, und unter solchen falsche Steuer-Obligationes ausgefertigt worden, ... : Decretum in Senatu d. 1. Decembr. 1741.
Demnach Ein WohlEdler, Hoch- und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath reifflich erwogen und betrachtet, in was grossen unwiederbringlichen Schaden und Verlust gemeines Stadt-Wesen eine Zeit hero dadurch gesetzet und gerathen, daß ein und anderer Burger und Jnnwohner zu denen Juden sich gewendet, ... : Decretum in Senatu d. 9. Junii, 1711.
Obwohlen Ein Wohl Edler, Vest, Fürsichtig, Hoch-und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath alhier, bißhero durch verschiedentliche in Druck gegebene Decreta publiciren und verordnen lassen, welcher gestalten die so sehr herumb vagirende Handwercks Pursche und Dienstlose Gesind, von dem so genanten Fechten, Bettlen und Anlauffen, abzuhalten, ... : Decretum in Senatu den 15. Jan. 1691.
Demnach Ein WohlEdler und Hochweiser Herr Cam[m]erer und Rath, allhiesiger des H. Röm. Reichs freyen Stadt Regenspurg Sich mißfällig hinterbringen lassen, welchergestalten sich einige von gemeiner Stadt eingesessenen Bürgern, ... wider die allhiesige löbliche Wachtgedings-Ordnung, auch mehrmalen publicirte Oberherrliche Decreta, von neuem wiederum unterfangen, ... : Decretum in Senatu den 5. Novembr. Anno 1714.
Ein Wohl-Edler, Hoch -und Wohlweiser Herr Statt Cammerer und Rath dieser deß Heiligen Römischen Reichs Freyer Statt Regenspurg, haben zwar alschon in dem neulichst ergangenen Decretum 10. April sattsam zu erkennen gegeben, was Deren ernstlicher Will und Meinung wegen Unterlassung der an sich unrechtmässigen freventlichen Beurtheilungen, ... : Decretum in Senatu den 19. April Anno 1703.