Archivale

Drei Monate Frist

Enthält: Anschluss- und Benutzungszwang der Ortssatzung für die neue Abwasseranlage in Ahrensburg tritt für die Anlieger der Hagener und der Manhagener Allee von der Hausnummer eins bis zur Bundesbahn, der Lohe, der Stormarn-, der Gerhard-Wilhelm- und der Bahnhofstraße sowie der Hamburger Straße von Hausnummer eins bis Nummer 96/101 und für die Anwohner von Teilen des Wulfsdorfer Weges und der Fritz-Reuter-Straße in Kraft und der Anschluss muss innerhalb von drei Monaten vollzogen werden

Archivaliensignatur
V 100 / 20085

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.6 Versorgungseinrichtungen >> 15.6.3 Wasserversorgung u.-entsorgung (auch Wasser- und Bodenverbände)
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
14. Dezember 1958

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Letzte Aktualisierung
26.08.2025, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 14. Dezember 1958

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