Archivale
Drei Monate Frist
Enthält: Anschluss- und Benutzungszwang der Ortssatzung für die neue Abwasseranlage in Ahrensburg tritt für die Anlieger der Hagener und der Manhagener Allee von der Hausnummer eins bis zur Bundesbahn, der Lohe, der Stormarn-, der Gerhard-Wilhelm- und der Bahnhofstraße sowie der Hamburger Straße von Hausnummer eins bis Nummer 96/101 und für die Anwohner von Teilen des Wulfsdorfer Weges und der Fritz-Reuter-Straße in Kraft und der Anschluss muss innerhalb von drei Monaten vollzogen werden
- Archivaliensignatur
-
V 100 / 20085
- Kontext
-
Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.6 Versorgungseinrichtungen >> 15.6.3 Wasserversorgung u.-entsorgung (auch Wasser- und Bodenverbände)
- Bestand
-
V 100 Zeitungsdokumentation
- Laufzeit
-
14. Dezember 1958
- Weitere Objektseiten
- Zugangsbeschränkungen
-
Digitalisat gesperrt: Um dieses Digitalisat einzusehen, können Sie eine Freischaltung beantragen. Zur Zeit ist es aus urheberrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Gründen gesperrt.
- Letzte Aktualisierung
-
26.08.2025, 08:33 MESZ
Datenpartner
Kreisarchiv Stormarn. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 14. Dezember 1958