Archivale

Bescheinigung über die Zahlung von Geldern

Enthält: Der Domänen-Steuereinnehmer quittiert Rudger Curtius von Geilrath die Zahlung von 3 Francs 66 Centimes für seinen Zins vom Jahre 1811.

Archivaliensignatur
GerKer, 282

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1812 Januar 7

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:41 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1812 Januar 7

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