Kapitel

Das neunde Gebot. Du solt nicht begehren deines Nechsten Hauß; Das Zehende Gebot. Du solt nicht begehren deines nechsten Weib, Knecht, Magd, Viehe oder alles was sein ist

Das neunde Gebot. Du solt nicht begehren deines Nechsten Hauß; Das Zehende Gebot. Du solt nicht begehren deines nechsten Weib, Knecht, Magd, Viehe oder alles was sein ist

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Zanach, Jacob. - L' hore de recréation ; 4

Erschienen
1629

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:23 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1629

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