Archivale

Durchführungsbestimmungen für Exekutionen.

Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen, Herzogenbusch, Kriegsgefangenenlager Lublin


Die neugefassten Durchführungsbestimmungen für Exekutionen werden zur genauesten Bearbeitung übersandt. Die bisher gültigen Bestimmungen sind sofort hierher zurückzugeben. Für die Vollstreckung von Todesurteilen gegen Frauen hat Reichsführer-SS angeordnet, daß deutsche Frauen der deutschen Justiz zu übergeben sind und ausländische Frauen im vereinfachten Verfahren wie Sowjetrussen und Juden hingerrichtet werden. Reichsführer-SS wünscht, daß verurteilte Frauen von der beabsichtigten Strafvollstreckung vorher nichts merken.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0843a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 68
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14 f 1 Ot./S.
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandtes Material: Erlaß des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes IV D 2 c 450/42g 81 vom 14.01.1943

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
22.01.1943

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Provenienz
SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppen D-KL - DI/1
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 22.01.1943

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