Sachakte

Anweisung: Das Beibringen von Bescheinigungen für Quittungen über Pensionen und Unterstützungen kann unterbleiben, wenn der Betreffende ortsbekannt ist

Archivaliensignatur
E 3 A, 92/36

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> W Versorgungs- und Versicherungswesen >> W.2 Alters-, Witwen- und Hinterbliebenenversorgung
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1896 März 20

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1896 März 20

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