Urkunde

Clara Margareta von Diepenbrock zum Kaldenhove, Wi

Regest: Clara Margareta von Diepenbrock zum Kaldenhove, Witwe von der Berschwordt zur Dieckburg, errichtet angesichts ihres hohen Alters und zur Vermeidung von Zwistigkeiten unter ihren Anverwandten ihr Testament. Zu diesem Zweck widerruft sie zuvorderst alle früher geschehenen Donationen, alsdann bestimmt sie, dass ihr Körper „nach stadtsgebühr“ adelig und ehrbar vor dem Altar in der Pfarrkirche zu Telgte beigesetzt werde. Auf die Begräbnisstätte soll man einen Stein setzen mit fünf erhabenen Wappen: Berschwordt und Diepenbrock in der Mitte, Diepenbrock und Elsen oben, Reck und Scheven unten. Die ersten sechs Wochen soll ein Rost darüber stehen, mit schwarzem Tuch und 16 adeligen Wappen umzogen, welches nach Verlauf der sechs Wochen von ihren Verwandten den Armen verteilt werden soll. Die Begräbniskosten sollen von den jährlich einkommenden Renten und gegebenenfalls durch eine Obligation durch die Erben beglichen werden. Alsdann verordnet sie, dass in den ersten drei Tagen nach ihrem Tode jeder Geistliche zu Telgte wie auch der Pastor zu Handorf eine heilige Messe feiere, wofür ein jeder je Messe 9 Schillinge und 4 Pfennige erhält. Sollte einer der Geistlichen nicht in der Lage sein, so können die Verwandten nach Belieben einen anderen bestimmen. Dem Pfarrer zu Handorf legiert sie 10 Rt., damit er ohne Unterlass das Messopfer für sie zelebriere. Desgleichen erhält der Vikar Averfeldt 10 Rt.. Die Telgter Pfarrkirche bekommt 100 Rt., damit an ihrem Todestage dort eine Gedächtnismesse mit Vigilie gehalten werde. Der Pastor erhält dabei für seine Präsenz 1 Rt., der Sakellan und die beiden Vikare je neun Sch. und vier Pfennige, die beiden Küster und Schulmeister 7 Schillinge. Dies alles sollen sie aus der Pension der 100 Rt. nehmen; das übrige der Pension soll unter die Geistlichen verteilt werden, damit diese Seelenmessen für sie lesen. Sodann vermacht sie dem Pastor zu Handorf und seinen Nachfolgern 20 Rt., um davon jährlich an ihrem Todestag das „officium defunctorum novem lectionum“ und eine Seelenmesse zu lesen. Dem Küster soll der Pastor für seinen Dienst einen Schilling und 9 Pfg. geben. Den Klarissen zu Münster verehrt sie die ihr vom Hause Dieckburg zukommenden zwei Molt Roggen und zwei Hux Holz, die nach ihrem Tode ebenfalls vom Hause Dieckburg entrichtet werden sollen. Ferner kommt den armen Klarissen ihr gesamtes schwarzes Kleid(erwerk) als Zierat für die Kirche zu. Sodann legiert sie 100 Rt., die ihre Erben zur Illumination des von ihr verehrten Altars in der Pfarrkirche zu Telgte ausgeben sollen. Folgendes vermacht sie ihrer Nicht und Patenkind Clara Anna Elisabeth von Galen, Professjungfer des Gotteshauses Benninghausen: 100 Rt., ferner einen silbernen, innen vergoldeten Becher, der mit den Wappen von Diepenbrock und von Elsen gezeichnet ist. Dieser soll nach ihrem Tode aber nicht dem Kloster, sondern ihrem jüngsten Bruder Gerhard Johann von Galen zufallen. Der Nichte fällt ferner ein Unterbett zu, jedoch muss sie das bereits erhaltene Bett ihren Erben wieder herausgeben. Alsdann ratifiziert sie die von ihr wie auch von ihrer verstorbenen Schwester, vormals Äbtissin zu Schladenhorst, den Vettern Heinrich Ludwig und dessen Bruder Gerhard Johann von Galen überlassenen Forderungen, welche die beiden Schwestern an die väterlichen Güter Kaldenhove und Tenking hatten. Neben diesem überlassenen Anspruch vermacht sie den beiden je 100 Rt. und dem Vetter Gerhard Johann von Galen das beste von ihren Betten, während der älteste Sohn Heinrich Ludwig von Galen ein Goldstück von 24 Rt. als Patengabe erhält. Die goldene Kette und goldenen Armbänder sollen zwischen der Tochter der Erblasserin und ihren beiden Vettern erster Ehe geteilt werden. Das von ihr jüngst in der Stadt Telgte angekaufte Haus vermacht sie Stephan Dietrich Röysinck als dem Ehegatten ihrer Tochter, und zwar so, dass er das Haus für sich und seine Kinder privatim zu genießen habe. Der Frau von Droste vermacht sie eine Kuh, eine andere der Frau Richterin Rennebaum wegen treuer Dienste, sodann ein schwarzes, Kleid aus Barchent mit einem schwarzen Unterrock von Damast mit einer goldenen Kante umsetzt. Elisabeth Vennekers erhält 10 Rt. wegen treuer Dienste, Jungfer Anna Clüte 4 Rt., ihrer im Gebet zu gedenken. Dieser und der Elisabeth Terhoppe vermacht sie ferner das Mägdebett mit der Auflage, dass sie sich darüber vor ihren Erben einigen und ferner, dass sie bei ihren Seelenmessen in den ersten drei Tagen anwesend sind. — Catharina Hueßbrandt erhält wegen treuer Dienste eine Seite Speck, einen Schinken und einen grauen Unterrock sowie ihre Schuhe. Das übrige an Schweine- und Rindfleisch soll zwischen Maria Grißken, Anna Clute, Elisabeth Terhoppen und einigen notleidenden Armen nach Gutdünken der Exekutoren verteilt werden. Als ihre Generalerbin setzt sie ihre Tochter Catharina Margareta von der Berschschwordt zur Dieckburg ein. Sie soll die Begräbniskosten bezahlen, die Legate ausfolgen, alles übrige aber nach Gutdünken gebrauchen und besitzen, jedoch unter der Bedingnis, dass ihr genannter Ehemann nach ihrem Tode die Nachlassenschaft erblich antrete. Als Exekutoren benennt die Testatrix Helmigius Holstein, Pastor zu Telgte, und Johann Werner, Pastor zu Handorf. Herrn Helmigius Holstein vermacht sie für seine daraus entstehende Mühewaltung 100 Rt., einen Trauerhut und Flor mit der ausdrücklichen Auflage, dass er ihren Erben alle ihre Briefschaften, Obligationen und Urkunden aushändige und über Empfang und Ausgaben als Emonitor gewissenhaft Rechnung lege. Johann Werner erhält als Exekutor 12 Rt. sowie ein Trauerkleid, einen Trauerhut und Flor. — Letztlich bestimmt sie, dass derjenige, der mit seinen Legaten nicht zufrieden sei, sich mündlich oder schriftlich dagegen äußere, gänzlich ihrer beraubt sein solle.

Reference number
Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 391
Formal description
Abschrift-Papier; in der Ausf. Siegelung und Unterschriften von Berthold Averfeldt, Vikar von St. Nikolaus und St. Georg, Ewald Hüßeker, Johann Caspar Teringh, Johann Caspar Wieneker, Hermann Suresch, der sich der Petschaft Teringhs bedient, Hermann Plugge mit Teringhs Petschaft, Andreas Northoff. - Beglaubigung des Notars Caspar Rudolph Forckenbeck, der auch für die Testatrix, die ihr Siegel nicht finden kann, zeugt. - Geschehen zu Telgte im Hause der Witwe Berschwordt. - Notar Christian Johender beglaubigt die Abschrift als gleichlautend.

Context
Stadt Telgte Urkunden
Holding
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden

Date of creation
1704 Dez. 20

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05.11.2025, 3:32 PM CET

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  • Urkunden

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  • 1704 Dez. 20

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