Sachakte
Verordnung: Bevor nicht eine Ausgaben-Dekretur über auszubezahlende Diäten vorliegt, dürfen Rentbeamte an sich selbst diese auch nicht auszahlen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 51/48
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.7 Rentkammer und Rechnungswesen
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1862 März 18
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1862 März 18