Einblattdruck
Buß- und Sünden-Spiegel der Monarchie zu einer österlichen Generalbeicht
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 1602 c#Beibd.1
- Umfang
-
1 Blatt, (2 ungezählte Seiten)
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[München]
- (wer)
-
Expedition des Gradaus
- (wann)
-
[1848]
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10321183-1
- Letzte Aktualisierung
- 27.11.2025, 08:38 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
Beteiligte
- Expedition des Gradaus
Entstanden
- [1848]
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WIewol jederzeit ware Gottes forcht vnd ein bueßfertig leben, Gottes grimmigen Zorn vnd Straff vber vnser Sünde abzuwenden, erfordert wirdet, so will doch solches zu disen lesten zeiten vnnd grundtsupp der Welt Darinn sich alle Sünde, Schand vnd Laster heuffen, die zeit vnd leuff sich so geschwindt vnd sorgklich in alle wege erzaigen vnd eraygnen, fürnemlich von nöten sein ... : In einen Erbarn Rath Decretirt vnd beschlossen den 9. Nouemb. Anno 1585.
OBwoln ein Edler Ehrnvester Rath dieser Stadt, Ihrer lieben Burgerschafft, zu mehrmaln, durch offentlich Verruffungen, die hochbeschwer: und gefährliche Zeiten und Läufften, welche der Allmächtige GOtt unserer vielfältigen in den Himmelschreyenden schweren Sünden halben, auß gerechtem Zorn, nun viel Jahr hero, über diese Stadt verhänget, zu erkennen geben, und dardurch männiglich von allen Sünden ab: und zu einem Bußfertigen Gottseeligen Leben, auß Vätterlicher Wolmainung anmahnen lassen, Dahero auch, in ungezweiffelter Hoffnung gestanden, es würden solche Obrigkeitliche Vermahnungen, in schuldige obacht genommen, und denselben gehorsamlich nachgelebet werden ... : In Senatu 25. Maij, Anno 1637
OBwoln ein Edler Ehrnvester Rath dieser Stadt, Ihrer lieben Burgerschafft, zu mehrmaln, durch offentlich Verruffungen, die hochbeschwer: und gefährliche Zeiten und Läufften, welche der Allmächtige GOtt unserer vielfältigen in den Himmelschreyenden schweren Sünden halben, auß gerechtem Zorn, nun viel Jahr hero, über diese Stadt verhänget, zu erkennen geben, und dardurch männiglich von allen Sünden ab: und zu einem Bußfertigen Gottseeligen Leben, auß Vätterlicher Wolmainung anmahnen lassen, Dahero auch, in ungezweiffelter Hoffnung gestanden, es würden solche Obrigkeitliche Vermahnungen, in schuldige obacht genommen, und denselben gehorsamlich nachgelebet werden ... : In Senatu 25. Maij, Anno 1637
(V)on gottes genaden Wir Wilhelm und wir Ludwig, gebrüder, Pfalntzgraven bey Rein, Hertzogen in Obern und Nidern Bayrn[n] [et]c. Thun ... zuwissen ... Das der ... Türckh das ... Künigreich Hungern uberzogen ... Gebieten ..., das ... gemain Cristenlich volckh auf offenen Canntzeln zuabstellung aller sünden ... zu ermanen ...
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