Archivale

Behandlung von Juden ausländ. Staatsangehörigkeit im deutschen Machtbereich.

Nach Abschluß der Heimschaffungsaktion können Juden der folgenden Länder: Italien, Schweiz Spanien, Portugal, Dänemark, Schweden, Finnland, Ungarn, Rumänien und der Türkei in die Abschiebungsmaßnahmen einbezogen werden.
Da Abschiebung z. Zt. nicht erfolgen kann sind männliche Juden über 14 Jahre in Konzentrationslager Buchenwald und weibliche Juden und Kinder im Konzentrationslager Ravensbrück unterzubringen.
Schutzhaftbefehl ist nicht erforderlich. Juden aus Mischehen sind auszunehmen, für rumänische Juden in den Niederlanden gilt die Sonderregelung.

Archivaliensignatur
0.4, 075/1459a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 45
former reference number: I81, Folio 119-123
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV B 4 b-2314/43 g (82)
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original
Sonstige Erschließungsangaben
Verwandtes Material: Erlaß vom 05.03.1943, FS-Erlaß Nr. 53579 vom 24.03.1943, FS-Erlaß Nr. 91535 vom 18.05.1943 - IVB4b 2314/43g (82)

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
23.09.1943 - 02.10.1943

Weitere Objektseiten
Provenienz
Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Abschrift gefertigt vom Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 23.09.1943 - 02.10.1943

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