Abschnitt

XXXI. Instruction für den Militair=Gouverneur der Departments de l´Aisne und des Ardennes. - XL. Instruction für die Militair=Gerichte wegen künftiger Einrichtung der Militair=Gerichtsbarkeit.

XXXI. Instruction für den Militair=Gouverneur der Departments de l´Aisne und des Ardennes. - XL. Instruction für die Militair=Gerichte wegen künftiger Einrichtung der Militair=Gerichtsbarkeit.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Sammlungen von Vorschriften, Anweisungen und sonstigen Aufsätzen in Beziehung auf den Dienst der Militär-Oeconomie Beamten der K. Preussischen Armee. 6 ; 6

Erschienen
1816 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:52 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1816 -

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