Baudenkmal

Gerichtslinde; Schöffengrund, Usinger Straße (bei Nr. 24)

Am südlichen Ortsausgang gelegene Linde, deren Bedeutung vor allem in ihrem hohen Alter und der prägenden Wirkung im Straßenbild zu finden ist. Die ortsübliche Bezeichnung als Gerichtslinde steht im Zusammenhang mit dem Quembacher Gericht, dessen Tagungsort jedoch nachweislich in der Gemarkung „Auf dem Stein" lag.

Bei Usinger Straße 24, Gerichtslinde | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

Standort
Usinger Straße (bei Nr. 24), Schöffengrund (Oberquembach), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

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Objekttyp

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