Abschnitt

CAPUT XVIII. Von der Aeusserung und deenen Ursachen, warum ein Eigenthums-Herr dazu schreiten könne

CAPUT XVIII. Von der Aeusserung und deenen Ursachen, warum ein Eigenthums-Herr dazu schreiten könne

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Lodtmann, Justus Friedrich August. - Oßnabrückisches Eigenthums-Recht, oder Verordnungen für die Gutsherrn und Eigenbehörige Leute und Güter

Urheber
August, Ernst
Erschienen
1770 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:53 MESZ

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Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Abschnitt

Beteiligte

  • August, Ernst

Entstanden

  • 1770 -

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