Sachakte

Verordnung: Durch die Zugehörigkeit Oberhessens zum Norddeutschen Bund sind laut Gesetz vom 25. Juli 1868 Änderungen über die ortsbürgerliche Niederlassung und Verehelichung eingetreten, die hiermit erläutert werden

Archivaliensignatur
E 3 A, 35/29

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1869 Juli 9

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1869 Juli 9

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