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Freibrief: Jerg Blender

Regest: Abt Eberhard und Dechant, Custor und Convent des Stifts und Gotteshauses Kempten bekennen, dass Jerg Blender vom Beundelins Wiggenspacher Pfarrei, der durch sie von Montfort erkauft und bisher dem Gotteshaus leibeigen gewesen ist, sich solcher Leibeigenschaft seines Leibs und Guts jetzt recht und redlich vom Abt erkauft hat um eine genannte (= bestimmte) Summe Gelds. Darum wird er der Leibeigenschaft frei, ledig und los gesprochen, so dass er aus der Grafschaft Kempten ziehen kann. Wenn ihm künftig gelegene (= liegende) Güter oder fahrende Habe durch Erbfälle, Geschäfte oder anderswie in der Grafschaft zustünde, soll er kein gelegen Gut erben, sondern sich mit Geld oder fahrender Hab hindann (= weg) teilen und zu Nachsteuer +) hinter ihm verlassen nach Herkommen des Gotteshauses. Wenn er wieder in das Gebiet der Grafschaft ziehen würde, soll er wieder Leibeigener des Gotteshauses Kempten, wie bis jetzt, sein, und dieser Brief soll kraftlos sein.

Reference number
A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. 4567
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Abtei und des Convents
Unterschrift: Udalricus Degelin, D. cancellar

Siegel (Erhaltung): beide vorhanden

Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: Steuer beim Abziehen in eine andere Herrschaft und Aufgeben des Bürgerrechts

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a) >> Bd. 12 Geburtsbriefe Abt - Hunger
Holding
A 2 d (Geburtsbriefe) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a)

Date of creation
1579 Oktober 14

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1579 Oktober 14

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