Kapitel

Wo und an welchem orth unser Ordinari auch Extraordinarj Hoffgerichte gehalten werden sollen.

Wo und an welchem orth unser Ordinari auch Extraordinarj Hoffgerichte gehalten werden sollen.

Digitalisierung: Göttingen SUB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Erschienen in
Hoffgerichts Ordnung: des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn

Erschienen
1571

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 12:59 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1571

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