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Regierung Landshut (Bestand)

Vorwort: Geschichte

Bereits 1204 wird - noch ohne Angabe eines Zuständigkeitsbereichs - erstmals ein "dominus Ulricus videdominus ducis Bawarie" genannt, der auf dem Land als unmittelbarer Vertreter des Herzogs amtierte. Nach der ersten Landesteilung von 1255 wurde das Herzogtum in insgesamt vier Viztumsbezirke (je zwei für Ober- und Niederbayern) eingeteilt; mit den folgenden Landesteilungen kamen weitere hinzu. Zur Unterstützung bei ihren im Spätmittelalter wachsenden finanziellen Aufgaben zogen die Viztume Land- bzw. Rentschreiber heran, zu deren Beaufsichtigung Rentmeister eingesetzt wurden. Diese gewannen bald solche Bedeutung, dass sich die Bezeichnung "Rentmeisterämter", dann "Rentämter" für die Viztumämter einbürgerte. Um 1500 gab es in Bayern insgesamt sieben Rentämter: Landshut, Burghausen, Wasserburg, Oberland bzw. Ingolstadt und Weiden für Bayern-Landshut, Ober- und Unterland bzw. München und Straubing für Bayern-München.
Nach der Wiedervereinigung des Herzogtums Bayern wurden die Rentämter neu organisiert: 1507 wird erstmals die Einteilung des Herzogtums in die Rentmeisterämter München und Burghausen ("Oberland") sowie Landshut und Straubing ("Unterland") erwähnt. Diese Organisation bestand von 1507 bis 1779; sie bildet auch die Grundlage für alle Landesbeschreibungen Bayerns (z.B. Michael Wenings vierbändige Topographie Bayerns, 1700 -1726).
Das Rentamt Landshut umfasste die Stadt Landshut sowie die Land- und Pfleggerichte Dingolfing, Dorfen, Eggenfelden, Eggmühl, Erding, Geisenhausen, Griesbach, Hals [Anmerkung: Die Grafschaft Hals wurde 1517 von Bayern erworben], Kirchberg, Landau, Moosburg, Natternberg, Neumarkt (Rott), Osterhofen, Reichenberg bzw. Pfarrkirchen, Reisbach, Rottenburg, Teisbach, (Vils-)Biburg und Vilshofen.
Bei einer Verwaltungsreform des Kurfürsten Karl Theodor wurde 1779 die Regierung Landshut aufgehoben; die Gerichte des Rentamts wurden unter die Rentämter München (Stadt Landshut, Gerichte Dorfen, Erding und Moosburg), Burghausen (Gerichte Eggenfelden, Griesbach, Hals, Neumarkt, Pfarrkirchen und Vilshofen) und Straubing (Gerichte Dingolfing mit Reisbach, Eggmühl, Geisenhausen, Kirchberg, Landau, Natternberg, Osterhofen, Rottenburg, Teisbach und Vilsbiburg) verteilt.
Bereits 1784 wurde die Regierung Landshut wiedererrichtet, doch mit verkleinertem Rentamtsbezirk. Dieser umfasste nun die Stadt Landshut und die Pfleggerichte Dingolfing mit Reisbach, Dorfen, Eggenfelden, Eggmühl, Erding, Kirchberg, Landau, Moosburg, Neumarkt, Osterhofen, Pfarrkirchen, Rottenburg, Teisbach und Vilsbiburg, während das Gericht Natternberg bei Straubing, die Gerichte Griesbach, Hals und Vilshofen beim Rentamt Burghausen verblieben.
1802 wurde die Regierung Landshut endgültig aufgelöst. Dabei wurden die Landgerichte Erding, Moosburg und Neumarkt sowie die Stadt Landshut unmittelbar den Münchner Zentralbehörden (Hofrat und Generallandesdirektion) unterstellt, während für die übrigen Landshuter Gerichte in Justiz- und Polizeisachen künftig die Regierung Straubing zuständig war, die gleichzeitig in ein Hofgericht umgewandelt wurde [Anmerkung: Ausführlicher bei Gerhard Schwertl, Geschichte der Regierungen und Rentmeisterämter Landshut und Straubing 1507-1802, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern, 116.-117. Band, Landshut 1990-1991, S. 237-263 (mit 3 Karten)].

Organisation und Zuständigkeit

Seit ihrer Neuorganisation (1507) war die Regierung Landshut ebenso wie die übrigen Regierungen eine Kollegialbehörde. An ihrer Spitze stand der Viztum (zuletzt als Regierungspräsident bezeichnet), der immer von Adel sein musste; er wurde vertreten vom Regierungskanzler (Vizedirektor). Die Regiments- oder Regierungsräte (zwischen 12 und 30) bildeten als Angehörige des Adels die "Ritterbank" oder als bürgerliche, später öfters geadelte Juristen die "Gelehrtenbank" der Regierung. Regierungsräte waren auch der Regierungskanzler, der Rentmeister und der Hofkastner. Dazu kam noch das Kanzlei-, Registratur- und einfache Dienstpersonal der Regierung (für das 18.Jh. schätzungsweise zwischen 30 und 60 Personen).
Die Regierung Landshut hatte ihren Sitz bis 1779 und wieder von 1784 bis 1799 im Haus Altstadt 29 ("Haus zum Kronprinzen"), danach bis zur Auflösung im sog. Harnischhaus, Ländgasse 51, in Landshut.
Die wichtigste Aufgabe der Regierung Landshut war die Ausübung der Rechtspflege in Stellvertretung des Landesherrn. Auf dem zivilrechtlichen Sektor wirkte die Regierung als Hofgericht, und zwar in zweiter Instanz als Appellationsgericht (über den Land- und Pfleggerichten), in erster als ordentliches Gericht für einen privilegierten Personenkreis (Adel, höhere Beamte, Klerus, Kommunen). Auf strafrechtlichem Gebiet war die Regierung Landshut als Kontrollinstanz tätig: vor Abfassung des Endurteils mussten die Pfleggerichte die Prozessakten einsenden. Das vom Viztum ursprünglich ausgeübte herzogliche Begnadigungsrecht durch Umwandlung von Leibes- in Geldstrafen ("Viztumwändel") ging schon im Spätmittelalter an den Rentmeister über; dem Viztum verblieb die Kontrolle über die Festsetzung der Wändelgelder. Da es bei den Regierungen keine Trennung von Justiz und Verwaltung gab, war die Regierung Landshut auch für die gesamte Innere Verwaltung einschließlich des Polizeiwesens und - bis 1769 (Errichtung der Kirchendeputation Landshut) - auch für die Wahrnehmung der landesherrlichen Kirchenhoheit zuständig. Der Geschäftsgang wurde durch Rats- und Kanzleiordnungen geregelt. Die Hofgerichtssitzungen in Landshut fanden ursprünglich viermal jährlich statt; im 17. Jh. wurden sie dann monatlich (außer im August) abgehalten. 1802 hielt die Regierung Landshut ihre Sitzungen jeden Montag, Mittwoch und Freitag ab. Sie führte ihre Amtsgeschäfte auch unter der zweimaligen Besetzung Bayerns im Spanischen und Österreichischen Erbfolgekrieg fort.

Von der Regierungsregistratur zum Archivbestand "Regierung Landshut"

Das älteste bisher gefundene Registraturverzeichnis der Regierung Landshut stammt aus der Zeit um 1600 und erfasst die damaligen Kästen 44 bis 46 [Anmerkung: Regierung Landshut B 116]. Nach der ersten Aufhebung der Regierung Landshut im Jahre 1779 wurde ihre Altregistratur (mit geringen Ausnahmen die bis 1769 abgeschlossenen Akten und sonstigen Archivalien) zur Verteilung an die nunmehr zuständigen Nachfolgebehörden neu aufgenommen. So legte der vormalige Rentschreiber Peter Jakob v. Ockel in den Jahren 1780 - 1782 die Repertorien 77 - 83 an (sie waren im Staatsarchiv noch bis zur Neubearbeitung des Bestandes in Gebrauch!), von denen die Bände 77, 78 und 81 die für Burghausen bestimmten Akten, die Bände 79 und 83 die für Straubing bestimmten und die Bände 80 und 82 die für München (Hofrat) bestimmten erfassten. Diese Aufteilung wurde nach der Wiedererrichtung der Regierung Landshut im Jahre 1784 rückgängig gemacht. Die nicht aufteilbaren Akten (Generalia) kamen zur Oberlandesregierung in München, nach deren Auflösung (1799) 1802 in das Geheime Landesarchiv. Die in Landshut verbliebene Regierungsregistratur (einschließlich der Akten nach 1769) wurde wohl nach der endgültigen Auflösung der Regierung (1802) in das Registraturdepot auf der Burg Trausnitz verbracht, denn bereits 1805 wird sie als dort befindlich erwähnt. Daraus forderten die späteren Nachfolgebehörden bzw. -gerichte (das Hofgericht Straubing und der Hofrat in München) zahlreiche neuere Akten (hauptsächlich ab 1784) an, die dann mit den Abgaben der Appellationsgerichte von Oberbayern (1839) und Niederbayern (1868, 1870, 1871) an das damalige Archivkonservatorium Landshut zurückgelangten. Eine große Anzahl weiterer Archivalien (u.a. auch Kopialbücher und einzelne Urkunden vor 1400) wurde nach 1802 zum Geheimen Landesarchiv in München eingesandt und dort zum Teil in neu zusammengestellte Aktenbände eingebunden oder wanderte in die Altbaierische Provinzialregistratur und damit später in das Archivkonservatorium München. Die Strafprozessakten der Regierung, über deren Umfang keine Aussage möglich ist, wurden (wohl um 1820/30) ausnahmslos makuliert. Mit der "Landshuter Extradition" von 1910 wurden ferner noch mehrere tausend Akten Straubinger, aber auch Landshuter Mittelbehörden wegen lokaler Zuständigkeit(!) an das damalige Kreisarchiv Amberg abgegeben; sie kehrten erst 1970 in das Staatsarchiv zurück.
Die in die Münchner Mischbestände (GL Faszikel und Bände, GR, HR, KL, PS, auch MInn) eingereihten Landshuter Regierungsakten wurden im Zug der Beständebereinigung teils vom Staatsarchiv München unmittelbar (1978), teils über das Bayerische Hauptstaatsarchiv (1978, 1982, 1985, 2000) an das Staatsarchiv Landshut zurückgegeben. Der Bestand "Regierung von Oberbayern" des Staatsarchivs München dürfte noch einzelne Akten aus der Landshuter Regierungsregistratur enthalten, die in den nächsten Jahren zur Abgabe hierher anstehen. Die in den Sammelbänden "Geheimes Landesarchiv" eingebundenen Regierungsakten verbleiben im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München.

Zur Bildung und Benützung des Bestandes

Zur Bildung des Bestandes "Regierung Landshut", die in den Jahren 1976 - 2002 zunächst durch Dr. Johann Geier, hauptsächlich aber durch Dr. Gerhard Schwertl erfolgte, wurden sowohl die bereits hier vorhandenen als auch die aus München und Amberg abgegebenen zahlreichen Bestandteile der ehemaligen Regierungsregistratur erfasst. Dabei wurden die Aktenbetreffe der älteren Repertorien (z.B. 77 - 83) überprüft und, soweit nötig, berichtigt und ergänzt; etwa die Hälfte der Akten (fast sämtliche Abgaben aus München) wurde völlig neu verzeichnet. Aus den bereits von Edmund Jörg Ende des 19. Jahrhunderts den Akten entnommenen und in die Urkundensammlung des Staatsarchivs eingereihten Beweisurkunden wurde eine eigene Urkundenserie des Bestandes gebildet.
Die Gliederung der neuen Repertorien erfolgte hauptsächlich (mit einigen Ergänzungen) auf der Grundlage der in den Repertorien von 1780 -1782 vorgegebenen Ordnung. Etwa drei Viertel der über 21000 Akten sind Prozessakten, bei deren Verzeichnung allerdings - wie schon früher - zwischen Prozessen erster und zweiter Instanz nicht unterschieden wurde. Diese behandeln hauptsächlich bäuerliche oder bürgerliche Streitsachen (um Scharwerk, Zehent, Fahrt- und Weiderechte, Gewerbe- und Bausachen, Schankrechte), wogegen die Regierung in erster Instanz in Streitsachen, vor allem des Adels, vorwiegend um Eigentum und Erbschaft, Jurisdiktionsdifferenzen zwischen Hofmarks- und Pfleggerichten sowie Vergantungen von Hofmarken, schließlich auch in Jurisdiktionsdifferenzen zwischen Kommunen und Pfleggerichten entschied. Die Rubrik "Personalia und Testamente" enthält Ernennungen, Titelverleihungen, Standeserhebungen) sowie Vormundschafts- und Verlassenschaftsverhandlungen sowie die von Angehörigen des Adels und höheren Beamten hinterlegten Testamente. Bei der letzten Rubrik "Rotuli actorum" handelt es sich um separat von den Prozessakten verwahrte Zeugenvernehmungsprotokolle und Zeugenaussagen; ob auch die jeweils dazugehörigen Akten vorhanden sind, konnte noch nicht geklärt werden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei Anwendung des Provenienzprinzips nicht der lokale Bezug, sondern die für den Abschluss eines Archivales federführende Behörde maßgebend für dessen Bestandszuordnung ist. So sind z.B. Akten über die Gerichte Griesbach, Hals und Vilshofen aus der Zeit zwischen 1779 und 1802 bei der Regierung Burghausen und somit im Staatsarchiv München (!) zu suchen.

Das vorliegende Verzeichnis umfasst die Akten und Amtsbücher, nicht jedoch die Urkundenserie des Bestandes.

Reference number of holding
Regierung Landshut Regierung Landshut (Rep. 199)
Extent
21821
Language of the material
deutsch

Context
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> I. Ältere Bestände (Herzoglich/kurfürstlich bayerische und landständische Behörden des 16. - 18. Jahrhunderts) >> A. Behörden im Rentmeisteramt Landshut >> 1.) Mittelbehörden

Date of creation of holding
1499-1803

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Provenance
Regierung Landshut (Rep. 199)
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Last update
12.08.2025, 9:29 AM CEST

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  • Bestand
  • Akten

Time of origin

  • 1499-1803

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