Sachakte
Verordnung: Eine im Reichsanzeiger veröffentlichte Warnung wegen einer durch Versehen vergifteten Arznei ist in allen Gemeinden schnellstens bekanntzugeben (die Warnung aus dem Reichsanzeiger vom 18. Februar 1805 ist abschriftlich zwei Mal beigefügt, ebenso ein Laufzettel über die Bekanntgabe der Warnung vom 14. März 1805)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 22/24
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.5 Apotheken, Medikamente, Handel mit Giften
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1805 März 9
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1805 März 9