Sachakte

Verordnung: Eine im Reichsanzeiger veröffentlichte Warnung wegen einer durch Versehen vergifteten Arznei ist in allen Gemeinden schnellstens bekanntzugeben (die Warnung aus dem Reichsanzeiger vom 18. Februar 1805 ist abschriftlich zwei Mal beigefügt, ebenso ein Laufzettel über die Bekanntgabe der Warnung vom 14. März 1805)

Archivaliensignatur
E 3 A, 22/24

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.5 Apotheken, Medikamente, Handel mit Giften
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1805 März 9

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1805 März 9

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