Gliederung
Gnadenweise Rückgabe des eingezogenen Vermögens. - Gnadenerweise
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- Kontext
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Ministerium der Finanzen >> DN 1 Ministerium der Finanzen. - Volkseigentum und Treuhandvermögen >> Vermögenseinziehung aufgrund von Strafurteilen
- Bestand
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BArch DN 1 Ministerium der Finanzen
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- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:23 MEZ
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