Urkunde

Vor dem kaiserlichen Notar Johannes Meyer bezeugt Jost Stam in Wormeln (Wormelen) für sich und seine Hausfrau Ilsaben, dass er dem Warburger Bürger und Ratsherrn Jobst Warnes sechs Scheffel Roggen jährlicher Einkünfte für 50 Rtlr, von denen viereinhalb ein Kopfstück ausmachen, verkauft habe, die er diesem jährlich zwischen Michaelis (29. September) und Martini (11. November) liefern soll. Er setzt Warnes seine vor Wormeln gelegene Mühlenbreite nebst darunter liegende Hude, insgesamt dreieinhalb Morgen, zum Unterpfand. Rückkauf ist jeweils zu Michaelis mit 50 Rtlr. möglich, wenn er zuvor zu Jacobi (25. Juli) angekündigt worden ist. Zeugen: Bartholdt Uffelen und Jürgen Metten, Warburger Bürger. Michaelis 1630.

Archivaliensignatur
B 614u, 21 fol. 55 - Band: Regest
Formalbeschreibung
Vermerke: Wormeln Akten 21 fol. 55, Ausfertigung, Papierdoppelblatt, Unterschriften des Uffelen und des Notars, Zusätze: Merten Warburg bekennt, sein Gevatter Johannes Meyer habe ihm diese Schuldverschreibung mit 40 Rtlr. und Bewilligung der Wormelner Äbtissin Maria Schungell abgelöst. – 1661 April 5 Wormeln: In Gegenwart des Hardehauser Prälaten, des Paters Rotger Heger und des Dr. Johann Grebenstein sind die 50 Rtlr gegen rückständige Heuer bis auf 30 Rtlr reduziert und ist Johann Floren die Mühlenbreite überlassen worden, bis die Restschuld von Stamms Erben bezahlt worden ist. – 1676 August 2: Jodocus Floren bezeugt, dass Johann Hasebasen aus Wormeln diese 30 Rtlr abgelöst hat.

Kontext
Kloster Wormeln - Urkunden >> 2. Regesten aus Akten
Bestand
B 614u Kloster Wormeln - Urkunden

Laufzeit
1630 September 29

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:46 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1630 September 29

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