Serie

Parallelübereinkommen mit den assoziierten Staaten der EU.- Island, Norwegen und Dänemark

Bde. 1 und 2 betreffen nur Island und Norwegen. Ab Bd. 3 wird das Abkommen auch auf Dänemark ausgeweitet.

Kontext
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern >> Hauptgruppe 1 Verfassung und Verwaltung >> (Az. 125*) Aufenthalts- und Niederlassungsrecht >> (Az. 125 4*) Asylrecht >> (Az. 125 46*/47*) Zusammenarbeit im internationalen Bereich >> Dubliner Übereinkommen bzw. Dubliner Verordnung (Dublin II)
Bestand
BArch B 106 Bundesministerium des Innern

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:25 MEZ

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