Text
Johann Maximilian von Günderrode Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischen Regierungs-Raths Abhandlung des Teutschen Staats-Rechts : worinnen alle dahin gehörige Materien, Hauptsächlich nach Maßgabe der Reichs-Gesetzen und besonders Jhro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät Wahl-Capitulation vorgestellet werden, Daß solche zugleich zu deren Erläuterung dienen kan
- Alternative title
-
Abhandlung des Teutschen Staats-Rechts
deutschen Staatsrechts Reichsgesetzen ihro Kaiserlichen Ihrer Wahlkapitulation kann vorgestellt
- Location
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- Stw 2883
- VD18
-
VD18 90899229
- Dimensions
-
8°
- Extent
-
1 ungezähltes Blatt Tafel, 38 ungezählte Seiten, 1382 Seiten, 46 ungezählte Seiten
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
1 Porträt
Mit einem Frontispiz (Portrait)
Rückseite des Titelblatts und des Widmungsblatts unbedruckt
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Gießen
- (who)
-
Bei Johann Philipp Krieger
- (when)
-
1743.
- Creator
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11282388-3
- Last update
- 27.11.2025, 8:39 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Günderrode, Johann Maximilian von (Verfasser)
- Virmont, Ambrosius Franz von
- Krieger, Johann Philipp
- Bei Johann Philipp Krieger
Time of origin
- 1743.
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Johann Maximilian von Günderrode, Hochfürstl. Hessen-Darmstäditschen Regierungs-Raths Abhandlung des Teutschen Staats-Rechts : worinnen alle dahin gehörige Materien, Hauptsächlich nach Maßgabe der Reichs-Gesetzen und besonders Jhro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät Wahl-Capitulation vorgestellet werden, Daß solche zugleich zu deren Erläuterung dienen kan, [1]
Johann Maximilian von Günderrode, Hochfürstl. Hessen-Darmstäditschen Regierungs-Raths Abhandlung des Teutschen Staats-Rechts : worinnen alle dahin gehörige Materien, Hauptsächlich nach Maßgabe der Reichs-Gesetzen und besonders Jhro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät Wahl-Capitulation vorgestellet werden, Daß solche zugleich zu deren Erläuterung dienen kan, [2]
Johann Maximilian von Günderrode Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischen Regierungs-Raths Abhandlung des Teutschen Staats-Rechts : worinnen alle dahin gehörige Materien, Hauptsächlich nach Maßgabe der Reichs-Gesetzen und besonders Jhro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät Wahl-Capitulation vorgestellet werden, Daß solche zugleich zu deren Erläuterung dienen kan