Urkunde

Crutzen Henn zu Brandscheid und sein Schwager Peter zu Kölbingen bekunden, daß sie mit Wissen und Willen des Dekans und Kapitels des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen von dem Kaplan Unser Lieben Frau in demselben Stift den Biwender Hof zu Erbrecht erhalten haben. Sie sollen dafür dem Kaplan auf eigene Kosten und Gefahr 1 Malter Hafer, 2 Quart Butter, 6 Käse, jeder im Werte eines alten Englischen ('engels'), und dem jetzigen Kaplan, Herrn Johann Hedendail, auf Lebenszeit einen Wagen Holz von 12 Albus entrichten. - Herr Johann, Scholaster ('scholmeister') zu Dietkirchen, drückt sein Siegel unten auf.

Archivaliensignatur
19, U 147
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier mit aufgedrücktem Papieroblatensiegel. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Re(co)gnicion littere im Biwender et Branescheyt vicarie beate virginis in Diek(irchen)'. Rückvermerk des 17. Jh. und Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden
Bemerkungen
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 261
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. etc. 75

Kontext
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1451-1475
Bestand
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren

Laufzeit
1475

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:08 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1475

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