Urkunde

Johann Hermann Peter Franz Papius, Doktor beider Rechte, fuldischer Geheimer Rat, Professor für öffentliches Recht und erblicher kaiserlicher Hofp...

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Reference number
2350
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit rot-weißen Seidenbändern angehängtes Siegel in Holzkapsel [Siegelbild fehlt]
Notes
Die Datierung der Ausstellung des kaiserlichen Privilegs durch Kaiser Leopold I. weicht im Gegensatz zum in der Urkunde Nr. 2352 genannten Datum um ein Jahr ab.

Die Urkunde zeigt in der Mitte das an Johann Anton Schärpf verliehene Notarszeichen.

Vgl. zu Papius Nr. 2276.

Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen den 22ten April nach Christi unseres lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth im sieben zehnhundert zweyundsechzigsten iahr in der 10ten römers zinnszahl in latein indictio genannt bey herrsch- und regierung des allerdurchlauchtigsten grosmächtigsten unüberwindtlichsten fürsten und herrn herrn Francisci Imi erwöhlten und gecrönten römischen kaysers ... ihro mayestät regierung und reich im zehenden iahr

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Hermann Peter Franz Papius, Doktor beider Rechte, fuldischer Geheimer Rat, Professor für öffentliches Recht und erblicher kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus haereditarius), bekundet, dass ihm durch ein Privileg des verstorbenen Kaisers Leopold I. das Recht zusteht, geeignete Personen zu Notaren, öffentlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Der Geltungsbereich dieser Ämter bezieht sich auf die Durchführung geistlicher und weltlicher Gerichtsverfahren, Vertragsabschlüsse (contracte), Ausführung von Testamenten und letzten Willen sowie weitere Geschäfte. Die Personen, die ein solches öffentliches Notarsamt (publici notarii) ausüben, müssen dies im Namen der jeweils regierenden Majestät tun und gemäß dem Privileg Leopolds I. von 1665 April 30 (Datum den 30ten monaths tag Aprilis nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburths in dem 1665ten unserer reiche des römischen im 7ten des hungarischen im 10ten und des böheimischen im 9ten jahr) der Majestät gegenüber treu ihren Dienst verrichten. Johann Papius hat auf dessen Bitten hin den examinierten Amtsbewerber beider Rechte (iuris utriusque emeritus) aus Fulda, Johann (Ioann) Anton Schärpf, zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Papius hat Johann Schärpf nach dessen erfolgreichem Examen den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarszeichen verliehen, das eine über Bergen und Felsen stehende Sonne zeigt; die Umschrift des Notarszeichens trägt die Devise: Stets derselbe (semper idem). Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind kraft kaiserlicher Anordnung mit einer Strafe von 60 Mark lötigen Golds zu belegen. Ankündigung der Unterfertigung der Zeugen und des Johann Papius. Ankündigung des Siegels des Hofpfalzgrafs (palatinats insiegell). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Hermann Peter Frantz Papius / comes palatinus caesareus haereditarius manu propria

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Bertha procur [?] manu propria

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Phillip Heyhl [alle links unter der Plica])

Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bertha [?]

Vermerke (Urkunde): Zeugen: [Johann] Philipp Heyl

Vermerke (Urkunde): Siegler: [Johann Hermann Peter Franz Papius]

Context
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
Holding
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Date of creation
1762 April 22

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Last update
10.06.2025, 9:13 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1762 April 22

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