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XIX. Verordnung des Cultus-Ministerii, vom 4. März 1854; die Benutzung von Religionsbüchern bei Ertheilung des Religionsunterrichts betreffend

XIX. Verordnung des Cultus-Ministerii, vom 4. März 1854; die Benutzung von Religionsbüchern bei Ertheilung des Religionsunterrichts betreffend

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Codex der sächsischen Elementar-Volksschule : Zusammenstellung aller Gesetze und Verordnungen, das sächsische Elementar-Volksschulwesen betreffend von ... ; 3.1835/67

Letzte Aktualisierung
17.02.2025, 15:56 MEZ

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