Zivilprozessakte

Johannes Meylinius als Rektor der Jesuiten zu Worms gegen Crafft Adolf Otto Graf von Kronberg und Hohengeroldseck, Kronberg, Hohengeroldseck, dann Johann Carl Bischof zu Worms und Philipp Wilhelm Pfalzgraf bei Rhein als ausschreibende Fürsten des oberrheinischen Kreises

Enthält: Quad. 3: Gültverschreibung (1611)

Archivaliensignatur
1, 2235
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Rückzahlung der Hauptsumme von 2500 fl. aus einer im Jahre 1611 von den Vormündern der Kinder des verstorbenen Johann Georg von Kronberg, Johann Friedrich Mühlen von Ulmen, Schweickhard von und zu Sickingen und Hans von Rodenstein an Wilhelm Bischof von Worms verkauften Jahrgült von 125 fl., wofür als Sicherheit durch Spezialhypothek die kronbergischen Güter zu Straßenheim, die zur Zeit des Vertragsschlusses noch an Claus Heinrich von Eberbach verpfändet waren, aber abgelöst werden sollten, gesetzt worden waren, sowie Anspruch auf Zahlung der seit mehreren Jahren ausstehenden Jahrgülten, da die Jesuiten zu Worms den Anspruch durch Abtretung durch den Bischof als Unterhaltsbeitrag erlangt hatten; Anspruch gegen die ausschreibenden Fürsten auf Vollstreckung der RKG-Urteile vom 3.4. und 30.10.1685

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
(1611-) 1684-1686 (-1713)

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • (1611-) 1684-1686 (-1713)

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