Urkunde
330
Regest: Franz vom Loe, Herr zu Wissen und Drost zu Goch, gelobt, dass eine in den Freibriefen für einige seiner Eigenhörigen enthaltene Klausel (beheltlich doch mir, sonsthier meiner hausf(rawen) und unsen erven als der erfherre, das er der vurscreven N. jegen mich, mein hausf(rawen) und unse erben nicht er dor es gesche den mit gebuhrlicher pechter etc.) der Stadt Beckum nicht zum Schaden gereichen soll. Siegelankündigung des Ausstellers.
- Archivaliensignatur
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Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden, 330
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Foliobogen; aufgedrücktes Oblatensiegel des Ausstellers, Umschrift unkenntlich, Bild: Fasseisen (Vergleiche Fahne, Geschichte der westphälischen Geschlechter 1858 S. 283). Rückseite: Inhaltsvermerk; Signaturen: .
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 330
- Kontext
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Stadt Beckum Urkunden
- Bestand
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Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden
- Laufzeit
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1561 Mai 14
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:28 MEZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1561 Mai 14
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