Urkunde

330

Regest: Franz vom Loe, Herr zu Wissen und Drost zu Goch, gelobt, dass eine in den Freibriefen für einige seiner Eigenhörigen enthaltene Klausel (beheltlich doch mir, sonsthier meiner hausf(rawen) und unsen erven als der erfherre, das er der vurscreven N. jegen mich, mein hausf(rawen) und unse erben nicht er dor es gesche den mit gebuhrlicher pechter etc.) der Stadt Beckum nicht zum Schaden gereichen soll. Siegelankündigung des Ausstellers.

Digitalisierung: Kreisarchiv Warendorf

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden, 330
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Foliobogen; aufgedrücktes Oblatensiegel des Ausstellers, Umschrift unkenntlich, Bild: Fasseisen (Vergleiche Fahne, Geschichte der westphälischen Geschlechter 1858 S. 283). Rückseite: Inhaltsvermerk; Signaturen: .

Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 330

Kontext
Stadt Beckum Urkunden
Bestand
Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden

Laufzeit
1561 Mai 14

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:28 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1561 Mai 14

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