Abschnitt

Fünffter Haupt-Punct. V. Von Trifften und übermäßigen Vieh halten.

Fünffter Haupt-Punct. V. Von Trifften und übermäßigen Vieh halten.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Hoch-Fürstliche Sachsen-Querfurthische Forst- und Jagd-Ordnung : Auf gnädigsten Special-Befehl Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Christian, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Durch den Druck publiciret 1728.

Erschienen
1728 -

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 13:00 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1728 -

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