Urkunde

Revers über die Erlaubnis zum Neubau einer Mühle in Röddenau

Archivaliensignatur
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 13, 4050
Alt-/Vorsignatur
A I t 1574 April 19
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kunz Wagner bekundet, dass ihm Landgraf Ludwig von Hessen im Jahr 1569 die Mühle auf dem Sand zwischen Frankenberg und Röddenau gegen einen jährlichen Zins von einem halben Malter Korn und fünf Gulden Geld zu Landsiedelrecht verliehen habe. Da die Mühle wegen eines Wasserbruchs nicht mehr zu betreiben ist, hat ihm der Landgraf gestattet, auf eigene Kosten eine neue Mühle auf einer Wiese an der Eder zu errichten und zu betreiben. Diese soll er in Erbleihe besitzen und dafür jährlich einen Malter Frucht und 12 Gulden in die Renterei Frankenberg bezahlen. Nach seinem Tod soll eines seiner Kinder die Mühle übernehmen und den Zins mit dem Landgrafen verhandeln.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe R >> 3 Ro >> 3.5 Röddenau (Gem. Frankenberg/Eder, Lkr. Waldeck-Frankenberg)
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1574 April 19

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Letzte Aktualisierung
27.05.2024, 17:45 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1574 April 19

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