Urkunde

Schadloserklärung des Henrich von Twiste zu Twiste und seiner Frau Marie von. Hanxleden (Hanlieuenn, korrigiert zu Hanxlieuenn) für seinen Bruder Franz Hans von. Twiste zu Getter, +Lubbert Travelman zu Ebeling und +Dietrich Kerckerinck, nun. deren Erben Egbrecht Travelman und Christoph Akenschock: Der +Vater Philipp von. Twiste zu Getter hatte im Jahre 1572 von +Henrich Knipping zum Grimberg und. seiner Frau +Sybille 2000 Goldgulden unter der Bürgschaft von Dietrich Kerckerinck. zu Amlesbüren aufgenommen. In der Erbteilung mit seinem Bruder Franz Hans hatte. er, Henrich, die Rückzahlung übernommen, die auch 1580 zu Grimberg. stattgefunden hat. Er hatte aber damals durch seinen Bruder Franz Hans als. Prinzip, Lubbert Travelman und Dietrich Kerckerinck von Dietrich Münsterman und. seiner Frau Anna in Münster gegen eine Obligation 400 Goldgulden aufgenommen,. von denen er der Witwe Smidthuß, als jetzigen Inhaberin der Verschreibung jährlich. 20 Godlgulden zahlen müsse. Da nun sein Bruder und die Erben der Bürgen. Travelman und Kerckerinck gegen Vermögensschaden gesichert sein wollen,. verspricht er, sie schadlos zu halten und, sobald möglich (korrigiert aus: in zwei oder. drei Jahren), die Obligation abzulösen. Andernfalls steht sein Haus Twiste mit allem. Zubehör zur Verpfändung. Siegelankündigung Twiste. Datum: 1607 an Sonabent Laetare Hierusalem. Unterschrift: Henrich von Tzwist zu Tzwist.

Archivaliensignatur
W 151u, 1704
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Kassel

Kontext
Sammlung Westfälische Familien (z.T. Dep.) - Urkunden >> 245. Twiste zu Twiste und Getter
Bestand
W 151u Sammlung Westfälische Familien (z.T. Dep.) - Urkunden

Laufzeit
1607 März 24

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:32 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1607 März 24

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