Urkunde
Graf Johann v. Katzenelnbogen und seine Frau Anna bekunden, dass ihnen ihre liebe Frau Mutter Anna, Gräfin zu Katzenelnbogen und Nassau, alle Güte...
- Archivaliensignatur
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157
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Ober-Ramstadt mit beiden Siegeln; Kasseler Rep. III S. 143
- Bemerkungen
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Das Tagesdatum ist verschrieben. Es kann nur s. Petri ad kathedram heißen, da sonst die Bezeichnung nach Tr. Stil gegenstandslos wäre. Auch der Sachlage nach kann diese Urkunde nicht auf den 1. August 1402 datiert werden, da der eingangs erwähnte Verkauf der Besitzungen Annas an Graf Johann erst am 22. Februar 1403 stattfand (vgl Nrr. 2318 bis 2329
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1402 irr die sancti Petri ad vincula nach Tr. Stil
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen und seine Frau Anna bekunden, dass ihnen ihre liebe Frau Mutter Anna, Gräfin zu Katzenelnbogen und Nassau, alle Güter, die sie nördlich (nidewendig) des Maines hatte, es seien Schlösser, Lande, Leute, Eigen, Erbe oder Pfandschaft, mit alleiniger Ausnahme ihres Wittums zu Sonnenberg, für die großen Kosten, Schäden und Verluste, welche Graf Johanns Vater wegen der Lande und Herrschaften seiner Frau gehabt hat, erblich verkauft hat, und zwar für einen Betrag, den die Aussteller bar bezahlt haben. Zur weiteren Ausstattung von Annas Wittum Lichtenberg weisen sie ihrer Mutter noch folgende Gülten an: von Ober-Ramstadt jährlich zu Michaelis 100 Pfund FrankfurterWährung und 250 Malter Korn Mainzer Maß, ferner zwei Fuder Wein und 300 Hühner aus den gräflichen Dörfern. Korn-, Wein- und Hühnergülte soll auf Kosten Graf Johanns nach Lichtenberg geliefert werden. Kommt die Geld- und Korngülte in Ober-Ramstadt wegen Misswachs einmial nicht ein, muss sie Graf Johann aus seinen anderen Einkünften ergänzen. Erträgt sie mehr, soll der Amtmann den Überschuss für den Grafen einziehen. Für ihre Verpflichtungen setzen die Aussteller zur größeren Sicherheit das Dorf Ober-Ramstadt zum Pfand ein, das Anna, falls die Gülte einige Jahre lang nicht gezahlt wird, so lange in Besitz nehmen (offholen und innemen) kann, bis sie alle Rückstände erhalten hat. Nach dem Tode Annas sollen das Wittum Lichtenberg und die genannt Gülten wieder an den Grafen zurückfallen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller geloben, alle Verpflichtungen zu halten, und siegeln
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 2330; Teildruck: Baur, Hessische Urkunden IV, 7 (zu 1402 August 1)
- Kontext
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Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
- Bestand
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
- Laufzeit
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[Hadamar] 1403 Februar 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- [Hadamar] 1403 Februar 22