Urkunde

1.) Die Mühle zu Wolfershausen [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.], gelegen an der Herf, mit zwei Gängen und ihrer Hofstätte, ihrem Umfang ...

Archivaliensignatur
Urk. 14, 10091
Alt-/Vorsignatur
A I u, Preussel sub dato
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Bemerkungen
Belehnte/r: Johann Georg Preussel, Müller zu Wolfershausen
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Mühle zu Wolfershausen [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.], gelegen an der Herf, mit zwei Gängen und ihrer Hofstätte, ihrem Umfang und Zubehör an Äckern, Wiesen und Gärten, namentlich ein Stück von zwei Ackern, gelegen über der Mühle, ein Garten, gelegen über der Mühle, genannt der Hopfgarten, ein Fleckchen Wiese hinter der Mühle, 16 Acker Land auf dem Stein, sechs Acker Land jenseits der Taubenherf, zwei Acker Wiesen in der Taubenherf, ein Wiesenflecken beim Fronhof; die Lehnsstücke waren zum Teil vormals bei der Mutschierung und Verteilung zwischen Heinrich Gebaur und seinen Geschwistern mit Zustimmung des Landgrafen Philipp von Hessen an Heinrich Gebaurs Schwager Hans Schädlich mit etlichen, noch zu diesem Lehen gehörenden Rodäckern gekommen und sind nun wieder mit dem ursprünglichen Lehen vereinigt worden; 2.) alles andere, was dazu gehört, wie es der Vater des 1733 Belehnten, Johannes Preussel, vor ihm dessen Schwiegervater Konrad Köhler und davor dessen Altschwiegervater, Georg Gebaur, vor ihm dessen Vater Peter Gebaur, Großvater Heinrich Gebaur und Urgroßvater Hans Gebaur sowie abschließend der genannte Hans Schädlich nacheinander als Lehen besessen hatten. Diese Güter sollen gegen einen jährlichen Erbzins von drei Gulden in 30 Albus, zahlbar an Michaelis in die Vogtei Friedewald, von dem einen alten Gang und von einem Viertel Korn, zwei Michaelishühnern, einem Gnacken für Schönbrot an Weihnachten und einem Fastnachtshuhn von dem dem Belehnten neu zu erbauenden erlaubten Gang als Erblehen verliehen werden. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, jährlich einen Tag zum Schneiden, einen Tag zum Heumachen und einen Tag zum Haferaufheben zu dienen sowie sich zu Landsteuer, Schatzung und anderen Ungiften gegen anderen Gütern im Gericht Heringen zum dritten Teil besetzen zu lassen.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Georg Preussel, Müller zu Wolfershausen

Kontext
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe O-P >> P >> Ph-Py >> Preussel
Bestand
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]

Laufzeit
1733 Juni 09

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1733 Juni 09

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